Ausstellungsdatum
1299 April 8.
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Leutwein von Sunnberg beurkundet, daß er von Abt Eber und dem Konvent von Zwettl, als er auf das Gut des Klosters zu Schönau Ansprüche erheben wollte, für den für sich und seine Kinder ausgesprochenen Verzicht auf diese Ansprache 5 Pfund Pfennige erhalten hat. Dieses Gut hatten sein Vater, der alte Leutwein, und seine Mutter Elisabeth gemeinsam als rechtmäßiges freies Eigen an Abt und Konvent von Zwettl verkauft, jedoch ohne seine Hand, da er damals knapp 3 Jahre alt war und daher seine Zustimmung nicht geben konnte. Leutwein verspricht [jetzt] mit seinem Vetter Wulfing von Sunnberg (genannt von Schleunz), das Eigen vor der Ansprache seiner Geschwister, [nämlich] Stephan, Andreas, Gertrud und anderer, die beim damaligen Verkauf noch nicht lebten, zu schützen und frei zu machen, ferner auch vor aller Ansprache, die dem Kloster sonst wegen des Gutes erwachsen könnte. Leutwein und Wulfing besiegeln gemeinsam dem Abt Eber und dem Konvent von Zwettl diese Urkunde, weil sie rᷝgwer</i> und rᷝſchermer</i> des Gutes sein wollen, damit die Klosterbrüder künftig vor jeder Ansprache geschützt sind. -- Von gleicher Hand wie Corpus Nr. 3274. --
Literatur
FRA. II 3, 350 (nicht nach Original).
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40766