Aussteller
Empfänger
mime ſvne Johanneſe dem elteſten
Ausstellungsdatum
1295 Juni 22.
Ausstellungsort
Mitsiegler
zweiger Jngeſigel
Weitere Personen
hern / Cvͦnrat, Johannes von Liehtenberg, krebes von Liehtenberg
Bemerkungen:
Krebs von Lichtenberg beurkundet, daß er seinem ältesten Sohn Johannes vor seinen anderen Kindern aus seinem rechtmäßigen Eigentum eine Mühle in rᷝGybichwilre</i> [Ort besteht nicht mehr, lag an der Moder oberh. Ingweiler] und den rᷝſtaden</i> [Uferstelle, Anlegestelle, vgl. Els. WB. II, 574 b] gegeben hat, der gegen die rᷝdaz vnderzich</i> geheißene Matte liegt. Mühle und rᷝſtaden</i> erhält Johannes für immer zu seiner freien Verfügung. Wenn ein in rᷝGybichwilre</i> ansässiger Bauer -- Mann oder Frau -- [sein Korn] nicht zur Mühle des Krebs bringt, so hat er bei jedem Verstoß 30 Schillinge Straßburger Pfennige zu zahlen. Dasselbe hat jeder fremde Müller zu entrichten, der einem der Bauern [das Korn] mahlt. Nach alter Gewohnheit sollen die Strafgelder dorthin fallen, wohin die Gülte gehört. Die Schenkung fand vor den beiden Herren des Krebs, Herrn Konrad und Herrn Johannes von Lichtenberg, statt. --
Literatur
ZGO. 16 (1864) 421 Nr. 54.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW30552