Ausstellungsdatum
1299 Juli 2.
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Reinher von Reut [B. Emmendingen], Johannes von Kirnegg [Ruine bei Villingen] und Jakob von Kirnegg benachrichtigen Grafen Hermann von Sulz, Hofrichter des deutschen Königs, davon, daß die Ansprache Konrads des Schenken von Schenkenzell [B. Wolfach] gegen Grafen Egen von Fürstenberg wegen der Bürgschaftsleistung von Konrads Vater Eberhart [bereits verstorben 1298 Mai, vgl. Corpus Nr. 2996] für den Grafen und wegen der dabei entstandenen Unkosten, nachdem sie die Sache vom Gericht wieder an sich gezogen hatten, durch Verfügung des Gerichtes an Bertold von Falkenstein [bei Schramberg] den Alten, Brun von Kirnegg und an die 3 Aussteller zur rechtlichen Entscheidung übertragen wurde. Die 3 Aussteller als die Mehrheit des Rechtskollegiums entschieden wie folgt: Konrad soll das rᷝgeſet</i> [wahrscheinlich rᷝgesetz</i> gemeint, Einsatz bei der Bürgschaft], was er weiß, durch seinen Eid rechtlich beweisen, die übrigen Unkosten gemeinsam mit 2 Eideshelfern. Entsprechend dem Entscheid der 3 Aussteller führte Konrad für 80 Pfund Pfennige den rechtlichen Beweis. Ferner teilen die 3 Aussteller auf ihren Eid mit, daß Graf Egen von Fürstenberg vor ihnen erklärte, von anderer Bürgschaft her Konrad dem Schenken 16 Pfund Pfennige und 2 Malter Kerne zu schulden. --
Literatur
Fürstenberg. UB. 1, 341 Nr. 657.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40869