Ausstellungsdatum
1298 Januar 25.
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Heinrich von Opfingen, der Komtur, und die Brüder des Deutschordenshauses Altshausen beurkunden, daß sie auf gemeinsamen Beschluß zum Vorteil ihres Hauses 7 Mark lötigen Silbers von ihrem rᷝlieben vruͦnde,</i> dem Ritter Heinrich von Lichtenfeld, und von seiner Ehefrau Adelheid eingenommen haben. Dafür haben sie ihnen beiden 1 Mark Gülte als Leibgedinge angewiesen, [und zwar] auf 2 [Bd. 4 S. 210 Z. 27-28] näher bezeichneten Gütern, dazu auf einem dritten [Bd. 4 S. 210 Z. 30-31] noch 3 Schillinge Pfennige jährlich. Damit ist die Mark Gülte erfüllt. Beim Tode des einen [Ehegatten] soll der andere das Leibgedinge zu seinen Lebzeiten behalten. Danach fällt es wieder an das Deutschordenshaus zurück. --
Literatur
WU. 11, 115 f. Nr. 5097.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40363