1299 April 27

Zugangsnummer

N 813 (3331 a)

Urkunden im Archiv:

Austellungsort:

Ort
Egisheim
Ausstellungsdatum
1299 April 27
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Bruder Hermann von Westphal, der Komtur der Johanniter zu Colmar [Els.], und der Konvent des Hauses beurkunden, daß die Frau des Ritters Ulrich von Morschweiler [Els.] von Frau Anna Teschin und ihrem Sohn Friedrich Behim zu Winzenheim [Els.] Gülten im Wert von zwei Pfund für 18 Pfund Baseler Münze gekauft hat. Diese Gülten stammen von mehreren Weinbergen, deren Lage im elsässischen Raum im folgenden [Bd. V, S. 580 Z. 32 -- 35] näher beschrieben wird. Weiterhin wird festgelegt, daß Anna Teschin und ihr Sohn Friedrich Behim, ihre Erben oder ein möglicher anderer Besitzer der aufgeführten Rebstücke die davon gewonnenen Gülten von nun an jährlich an den Verwalter der Johan\niterkomturei in Winzenheim am Sonntag nach dem Zwölftentage [6. Januar] abzuliefern haben. Die Gülten wird dieser dann der Frau Ulrichs von Morschweiler aushändigen, solange sie lebt. Wenn sie stirbt, sollen die Gülten an Schwester Villiebe fallen, die dem Johanniterorden angehört. Stirbt aber Schwester Villiebe, gehen die zwei Pfund Gülten vollends in den Besitz der Johanniter über, ohne daß dagegen gerichtliche Einsprüche möglich sind. Ein Pfund soll dann zweimal jährlich zum Kauf von Fischen für die Ordensbrüder verwendet werden, und zwar zum Totengedenktag des Ritters Ulrich von Morschweiler und seiner Gattin und zu dem der Eltern von Ulrichs Frau. -- Zu weiblichen Angehörigen des Johanniterordens vgl.: LexMA, Bd. V, Artikel: Johanniter, Sp. 614: »Wie andere Orden bilden auch die J. einen weibl. Zweig aus, dessen Mitglieder aber keine karitativen Aufgaben wahrnahmen, sondern nach der Augustinusregel als Kanonissen in Klausur lebten.⟨ --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50836