Aufbewahrende Institution Colmar, Departementsarchiv
Colmar, Departementsarchiv
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Urkunde 1292 Februar 8(CAO, 1317-02-08)Die Kolmarer Bürgerin Frau Berchta rᷝ(Behrta), Witwe des Herrn Hesse von rᷝKoͤnſhen (Kienzheim, Elsaß), beurkundet, daß sie um ihres Seelenheils willen mit der Hand ihres Vogtes Rulin des Weibels vor genannten Zeugen und unter dem Siegel von Schultheiß, Rat und Bürgern von Kolmar dem Kloster Unterlinden zu Kolmar drei Joch Reben rechtskräftig als Seelgerät überlassen hat. Dieses (Bd. V S. 372 Zeile 34 - 39 seiner Lage nach beschriebene) Rebland, das sie erst nach dem Tode ihres Ehemannes erworben hatte, erhält sie gegen eine jährliche Abgabe von einem Pfund Wachs vom Kloster Unterlinden als Leibgeding zurück. Nach ihrem Tod ist es dann uneingeschränkter Besitz des Klosters, das davon Seelenmessen für die Stifterin abhalten soll. --Urkunde 1294 Juli 6(CAO, 1319-07-06)Die Priorin und der Konvent des Klosters Unterlinden zu Kolmar und der Komtur und der Konvent des Deutschordenshauses zu Suntheim [abgeg. Kr. Gebweiler] beurkunden, daß sie den Hof, der gegenüber den Barfüßern neben Otte von Merxheim [Kr. Gebweiler] liegt, an Walther den König, Bürger von Rufach, und dessen Ehefrau Gerdrut für 2 Pfund Basler Pfennige verliehen haben. Je ein Pfund sind zu Johannis und zu Weihnachten zu entrichten. Steht eine Zinszahlung ganz oder teilweise bis zum nächsten Zinstermin aus, fällt der Hof an die Aussteller zurück. Walther der König und seine Frau geloben, den Vertrag einzuhalten, und bitten die Bürgerschaft von Rufach, für sie die Urkunde mit dem Stadtsiegel zu siegeln. --Urkunde wernher von Múnſtrol der ritter - 1295 Oktober 4.(CAO, 1320-10-04) wernher von Múnſtrol der ritterRitter Wernher von Münsterol [Oberelsaß] bekundet: Als er für seinen Herrn, den Grafen Tiebalt von Pfirt, zu Tann Gericht hielt, erschienen vor ihm Kuno der Müller von Masmünster [Oberelsaß] und dessen Ehefrau, die behauptete, Erbin des Wernher Beieler von Sennheim [Oberelsaß] zu sein, sowie Jakob Mangolt von Uffholz einerseits und Bruder Heinrich von rᷝRvͦlingen als Bevollmächtigter des Klosters Lützel anderseits. Dieser konnte gegenüber den Erbansprüchen der Gegenpartei beweisen, daß Wernher noch zu seinen Lebzeiten dem Kloster seine gesamte liegende und fahrende Habe geschenkt und die Schenkung in seiner Todesstunde bestätigt hat. Das Kloster wurde in Gegenwart von 14 [Bd. 3 S. 390 Z. 36-40] genannten Zeugen rechtskräftig [in den Besitz] des Gutes eingesetzt. --Urkunde 1298 Februar 14(CAO, 1323-02-14)Heinrich Heilmann von Zellenberg [Els.] und seine Frau Adelheit beurkunden, daß sie einen Acker Weinreben für 34 Pfund Baseler Münze an Johann, den Schreiber ihres Herrn Burkhart von Horburg [Els.], und seine Frau Gvte verkauft haben. Dieser liegt in einem Flurstreifen, den man rᷝVierbomen nennt, und grenzt an die Besitzungen Wer\ners von Blickesberg aus Rappoltsweiler [Els.] im Bezirk Zellenberg. Heinrich und seine Frau bestätigen neben dem Empfang der gesamten Kaufsumme auch die rechtmäßige Übertragung des Besitzes durch die Hand ihres Lehnsherrn Burkhart von Horburg an den Schreiber Johann. Durch den Verkauf dieses Ackers, den sie in Ermangelung rechtmäßiger Erben nach den formalen Kriterien eines Erbschaftsvertrags durchführen, verzichten sie zugunsten Johanns, seiner Frau und seiner Erben auf sämtliche Rechte und Privilegien, die sie bezüglich des Weinguts hatten oder in Zukunft haben könnten. --Urkunde 1296 Dezember 17(CAO, 1321-12-17)Der Colmarer Bürger Johannes Wizzeling, Sohn des Johannes von Breisach [Baden], beurkun\det, daß Mezze, seine verstorbene Schwester, sowohl mit seiner Zustimmung als auch mit Einwilligung des sie in dieser Rechtssache vertretenden Herrn Egelof von Breisach, vor ihrem Tode der Priorin und dem Konvent der Dominikanerinnen des Klosters Unterlinden in Colmar [Els.] folgende Seelgerätsstiftung gemacht hat: Zu ihrem Jahrgedächtnis sollen die Klo\sterfrauen von Unterlinden ein Pfund Pfenniggülte von einem Haus erhalten, das Gerin, die Witwe des Vogelers, von Mezze als rechtmäßiges Erbe hat. Dieses Haus liegt in der Hofstatt des Johannes von Breisach bei dem Backhaus des Ausstellers. Johannes Wizzeling verspricht gemäß der Weisung seiner Schwester, diese Leistung zu ihrem Totengedenktag zu erbringen. Sollte er dies nicht tun, so fällt das genannte Haus gänzlich in den Besitz der Klosterfrauen, die es Johannes jedoch vereinbarungsgemäß zurückgeben, wenn er sie durch ein anderes Pfund Pfennige entschädigt. Letztlich wird bestimmt, daß die Klosterfrauen die Stiftung zum Kauf von Fischen verwenden sollen. --Urkunde Adelheit; Rvͦdolf von Dúrrenbach an Bruͦdern des thúſchzenhuſes ze Ge̍be̍wilre - 1289 November 11.(CAO, 1314-11-11) Rvͦdolf von Dúrrenbach; Adelheit, von FreiburgRudolf von Durrenbach, Bürger von Gebweiler, und seine Ehefrau Adelheit beurkunden, daß sie nach ihrem Tode die Brüder des deutschen Hauses zu Gebweiler als Eigentümer von bezeichneten Äckern und Weingärten und dem Erträgnis eines ebenfalls bezeichneten Weingartens und eines Gartens eingesetzt haben; dafür sind die Brüder verpflichtet, die Jahrzeit der beiden alljährlich zu begehen und der Komtur, ihnen an dem Gedächtnistag 5 Schillinge zu übergeben für bessere Speise und Trank. Ferner sollen die Brüder nach dem Tode der Aussteller aus dem Erträgnis des genannten Gutes in ihrer Kirche ein ewiges Licht unterhalten. --Urkunde Bvrchart der Ritter von hagenecke; vrowe Adelheit an Comendvre vn̄ den Brvͦdern des heiligen hvſes des Spitaleͥs von Jrl'm Sc̄ī Joh's zv Columber - 1285 März 4.(CAO, 1310-03-04) Bvrchart der Ritter von hagenecke; vrowe AdelheitDer Ritter Burchart von Hageneck und seine Ehefrau Adelheit beurkunden, daß sie den Johannitern von Kolmar näher bezeichnete Einkünfte aus 8½ Jucharten, 3 Gehölzen, 2 Höfen und 2 Häusern, die insgesamt 65½ Schillinge betrugen, für 33 Pfund Basler und 5 Schillinge verkauft haben. --Urkunde 1290(CAO, 1315-01-01)Rudolf, der Münzmeister von Breisach [Baden], beurkundet, daß er der Priorin und dem Konvent des Klosters Unterlinden zu Colmar [Els.] seinen Hof, der in der Breisacher Niederstadt vor dem mittleren Tor, das man auch Herrn Walthers des Schmiedes Tor nennt, liegt, mit den zugehörigen Äckern und Eigen\tumsrechten übergeben hat. Weiterhin verfügt Rudolf, daß die Klosterfrauen von Unterlinden nach seinem Tod einen Zins von zweieinhalb Pfund Pfennigen von Manegolt Rvͦchens Haus, sowie einen Zins von zehn Schillingen vom Stall Werners von Girbaden [Els.] erhalten sollen. Diese Zinse sollen Rudolf zu seinen Lebzeiten jedoch noch selbst zufallen. --Urkunde 1294 Februar 6(CAO, 1319-02-06)Rudolf von Schweinheim [Kr. Zabern Els.], Domherr zu Kolmar, verzichtet gegenüber seinem Bruder Konrad von Schweinheim, Bürger zu Kaysersberg, und gegenüber dem Frauenkloster Unterlinden [zu Kolmar] auf alle Rechtsansprüche auf das Gut zu Katzwang [abgeg. Kr. Rappoltsweiler n. Colmar], das er (Konrad) dem Kloster geschenkt hat. Das Gut umfaßt 50 Juchart Acker und Wiesen in der Ausdehnung von 14 rᷝmane matten. Rudolf verzichtet auch auf alle Rechtsmöglichkeiten vor weltlichen oder geistlichen Gerichten, durch die Konrad oder das Kloster Unterlinden in dem Besitz behindert werden könnten. --Urkunde König Friedrich II. an Pairis, Kloster - 29.11.1214(LBA, 1214-11-29) Friedrich II., Heiliges Römisches Reich, Kaiser