Ausstellungsdatum
1299 Februar 3.
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Graf Gebhart von Fürstenberg beurkundet, daß er auf Bitte seines Bruders, des Grafen Egen von Fürstenberg, und der Bürgergemeinde der Stadt Villingen darauf verzichtet hat, künftig die Klagen und Ansprüche wieder vorzubringen, die er gegen die Stadt und die Bürger von Villingen wegen des Hausfriedensbruches rᷝ(haimeſuͦchi)</i> zu Zindelstein bisher erhoben und [rechtlich] durchgeführt hat. Dazu erklärt er vor dem Hofrichter und dem Gericht König Albrechts [I.], daß Konrad Bergelin, früherer Schultheiß zu Villingen, und die Villinger Bürger Walther der Lecheler der Alte und Wernher von rᷝberingen</i> [Riedböhringen] sich mit ihm wegen aller Rechtsverstöße, weswegen sie auf seine Klage hin in die Acht getan wurden, gütlich geeinigt haben. Er verzichtet auf Bitten seines Bruders Egen und der Bürgergemeinde von Villingen darauf, die Sache weiter zu verfolgen und überläßt ihnen ohne Gegenforderung [wieder] ihre Güter, auf die ihm auf Grund der Acht die Anleite erteilt war. --
Literatur
Fürstenb. UB. 1, 338 Nr. 653.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40673