Ausstellungsdatum
1282 Juli 9
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Johannes, Landgraf zu Elsaß, und die Brüder Sigebrecht und Heinrich bekunden, daß sie Friedrich dem Cletten und seinem Bruder Hug als Entgelt für geleistete Dienste acht Vierteil Roggengülte, zweieinhalb Schilling Pfennige und Gülte für fünfeinhalb Kapaunen verliehen haben, alles aus dem Zins des Gutes zu Schweinheim [b. Zabern], das in den Hof der Aussteller zu Erstheim gehört. Diese Einkünfte sollen die Brüder und deren lehensberechtigte Erben von den Ausstellern und deren Erben immer zu rechtmäßigen [Lehen] haben. Die Aussteller verpflichten sich, die Empfänger und deren Erben in keiner rechtmäßigen Verwendung des Gutes zu behindern. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50227