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Ehrenhausen

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An diesem Ort ausgestellte Urkunden:

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    Urkunde
    1298 Mai 1.
    (CAO, 1323-05-01)
    Ulrich der Kämmerer von Wellenburg beurkundet, daß er von Heinrich und Ulrich Ratsam, Bürgern von Augsburg, eine Hufe zu Göggingen aufgenommen hat, die sie als Lehen von ihm besaßen. Diese Hufe hat er an Heinrich Pfauentrit, Bürger von Augsburg, und an dessen Bruder Friedrich geliehen. Friedrich erklärt, daß er, falls er seinen Bruder überleben sollte, für Heinrichs Ehefrau und Kinder Treuhänder sein wird. -- München HpSA. (Kl. Augsburg St. Katharina Nr. 41). -- Reg.: Reg. Boic 4, 667.
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    Urkunde
    1298 Mai 3.
    (CAO, 1323-05-03)
    Heinrich der Sevelder, Bürger zu Stein, beurkundet, daß er von Herrn Arnold, dem Sohn Ottos von Dürnstein, einen [Bd. 4 S. 255 Z. 36] der Lage nach beschriebenen Weingarten zu Dürnstein, genannt der rᷝweͣch, für 18 Pfund gekauft hat. Von diesen 18 Pfund haben ihm die Klarissen von Dürnstein 9 Pfund unter der Bedingung gegeben, daß er und seine Ehefrau Kunigund bis zu ihrem Tode den Weingarten unversetzt und unverkauft behalten sollen. Wenn nach dem Tode eines der Ehegatten Heinrich oder Kunigund sich wiederverheiraten, so soll der Weingarten ohne Einspruchsmöglichkeit dem Kloster zufallen. --
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    1298 Mai 13.
    (CAO, 1323-05-13)
    Ramung von Hörzhausen beurkundet, daß er dem Kloster Indersdorf einen Garten zu Hörzhausen für seiner Vorfahren und seine eigene Seele als Seelgerät gegeben hat. Dies ist auch gerichtlich anerkannt, weil er von seinem Vetter Hans darum angesprochen wurde und vor dem Gericht zu Aichach beweisen mußte, daß er den Garten nur aus lauterer Gesinnung dem Kloster als Seelgerät gestiftet hat. Da er dies bewies, wie es ihm das Urteil bezeugt, wurde dem Kloster und seinem Rechtsbeistand [Propst Konrad von Ainershofen] wegen der Klage der richterliche Schutz gewährt rᷝ(zefvͦr pann getan), daß sie das Seelgerät künftig ohne Schädigung in Ruhe behalten sollen. -- München HpSA. (Kl. Indersdorf Fasc. 6). -- Druck: MB. 10, 259 f. Nr. 24; Obb. Arch 24 (1863) S. 47 f. Nr. 13. Reg.: Reg.Boic. 4, 668.
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    1298 Mai 1.
    (CAO, 1323-05-01)
    Schwester Agnes von Hauseck beurkundet, daß sie auf rᷝdez ſleuningen Haus zu Wien 1 Pfund Gülte gekauft hat, das man ihr zu ihren Lebzeiten entrichten soll. Sie hat bestimmt, daß nach ihrem Tode die Brüder des Deutschordenshauses in Wien mit dem Pfund Gülten das Heilige Land jenseits des Meeres unterstützen sollen, wenn ein Kreuzzug aufgerufen wird. Außerdem sollen die Brüder ewig ihrer Seele gedenken. -- Zu Anm. 2 von Corpus Nr. 2987: QGStWien I 9 schreiben: rᷝdes sleumengen hous. -- Wien, Centralarchiv des Deutschordens. -- Reg.: Pettenegg 1, 195 Nr. 754; QGStWien I 9, 15 f. Nr. 17243.
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    1298 April 30.
    (CAO, 1323-04-30)
    Gräfin Agnes von Pfannberg beurkundet, daß sie ihren Besitz im Lavanttal, ihr freies Eigen und ihre rechtmäßige Morgengabe, an Erzbischof Konrad [IV.] von Salzburg als Eigen, für sich, ihre Vorfahren und ihren Ehemann, von dem sie das Gut hat, als Seelgerät gegeben hat, [nämlich] die Burg Löschental und den Turm Lavamünd mit edlen und unedlen Leuten und ihren übrigen Besitz im Lavanttal. Dafür wird ihr der Erzbischof, damit sie bis zu ihrem Tode angemessen rᷝ(mit ſtatten) und ohne Mangel leben kann, den oben genannten Besitz rᷝ(gelt) mit ebensoviel Gülte, mit dem gleichen Ertrag und einer ihr gefallenden Burg in Bayern ersetzen. Soweit er den Gegenwert nicht in Gülten stellen kann, soll er ihn mit beweglicher Habe im entsprechenden Wert ersetzen. --
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    1298 Mai 1.
    (CAO, 1323-05-01)
    Dechantin Bercht, Kellnerin Alheid und der Konvent des Klosters Niedernburg in Passau beurkunden, daß ihre zur Abtei gehörigen Leute aus [Bd. 4 S. 254 A: Z. 35-36, B: Z. 34-36] näher genannten Ortschaften Streitigkeiten mit Herrn Ulrich von Urleinsberg, dem Propst des Klosters, gehabt haben. [Sie behaupteten], weder ihm noch sonst einem Klosterpropst Heu schuldig zu sein. Da er ihnen erlaubt hatte, ihre Sache vor ihm mit Leuten, die darüber Bescheid wissen, zu beweisen, haben sie ihm [als Ablösung] 7 Pfund Passauer Pfennige gegeben. Dafür bleiben sie künftig von seiner und seiner Nachfolger Heuforderung verschont. -- A und B fast wörtlich übereinstimmend; von gleicher Hand. --
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    Urkunde
    1298 Mai 1.
    (CAO, 1323-05-01)
    Dechantin Bercht, Kellnerin Alheid und der Konvent des Klosters Niedernburg in Passau beurkunden, daß ihre zur Abtei gehörigen Leute aus [Bd. 4 S. 254 A: Z. 35-36, B: Z. 34-36] näher genannten Ortschaften Streitigkeiten mit Herrn Ulrich von Urleinsberg, dem Propst des Klosters, gehabt haben. [Sie behaupteten], weder ihm noch sonst einem Klosterpropst Heu schuldig zu sein. Da er ihnen erlaubt hatte, ihre Sache vor ihm mit Leuten, die darüber Bescheid wissen, zu beweisen, haben sie ihm [als Ablösung] 7 Pfund Passauer Pfennige gegeben. Dafür bleiben sie künftig von seiner und seiner Nachfolger Heuforderung verschont. -- A und B fast wörtlich übereinstimmend; von gleicher Hand. --
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    Urkunde
    1298 Mai 23.
    (CAO, 1323-05-23)
    Bischof Landolf von Brixen beurkundet, daß er an Bertold, früheren Propst des Hochstifts Brixen, und an dessen Erben, die zum Hochstift gehören, sein Marschallamt in Lusen verliehen hat, das früher Gottschalk und Gebhart aus Lusen von ihm gehabt haben. Diese beiden hatten auch den Bischof gebeten, es Bertold und seinen Erben zu leihen, da sie mit Hand und Zustimmung des Bischofs von Bertold dafür 135 Mark Zahlberner erhalten haben. Er verleiht ihnen das Marschallamt zu gleichem Recht, wie Gottschalk und Gebhart es von ihm besessen haben und wie es von alters her überkommen ist. Sie sollen ihm in diesem Amt dieselben Dienste leisten, wie es von alters her üblich ist. Bischof und Hochstift werden ihm und seinen Erben, die zum Hochstift gehören, für das Amt im Notfall rᷝrehte Geweren sein, wie es ein Herr rᷝnach Rehtlehen [Lehensrecht?] tun soll. -- Bemerkung Wilhelms: Das LRA. Innsbruck hält diese Urkunde für »eine Fälschung (oder sogenannte Innovation) aus späterer Zeit (14. Jh., erste Hälfte bis Mitte)⟨. M. E. kann die Schrift wohl der Zeit des Datums angehören. Das 1320 zusammengestellte Urbar des Brixner Hochstifts im HpSA. München weist wesentlich jüngere Schriftzüge auf. --
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    1298 April 30.
    (CAO, 1323-04-30)
    Der Schultheiß Jakob der Wirt, der Bürgermeister Ulrich Bletz und die Richter von Rottweil beurkunden, daß vor ihnen ihr Bürger Hug Rindfleisch durch Gott und für sein Seelenheil den Feldsiechen zu Rottweil eine Wiese gegeben hat, die bei deren Haus liegt und ihnen alljährlich 4 Pfennige und 30 Schillinge Breisgauer an Zinsen einbringt. Diese Wiese kaufte Hug von Heinrich und Dietrich rᷝGyeraien. Die Siechen sollen immer von dem Ertrag der Wiese 2 milchgebende Kühe in ihrem Hause unterhalten. Wenn sie dies versäumen, so fällt in dem betreffenden Jahr der Ertrag, der [den Zins von] 4 Pfennigen und 30 Schillingen übersteigt, an das Armenspital zu Rottweil. --
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    Urkunde
    1298 Mai 11.
    (CAO, 1323-05-11)
    Gebhart von Werberg beurkundet, daß er das Gut zu Häring im Schwoich zu St. Johann als freies unbevogtetes Gut für sein, seiner Ehefrauen, seines Sohnes Otto und aller seiner Vorfahren Seelgerät an das Kloster Georgenberg gegeben hat. Für das Gut sind dem Kloster sein Sohn Otto und seine Schwäger Gebhart, Heinrich, Wilhalm und Rudolf die Engelsberger rᷝgeweren. --