Ausstellungsdatum
1298 Mai 23.
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Bischof Landolf von Brixen beurkundet, daß er an Bertold, früheren Propst des Hochstifts Brixen, und an dessen Erben, die zum Hochstift gehören, sein Marschallamt in Lusen verliehen hat, das früher Gottschalk und Gebhart aus Lusen von ihm gehabt haben. Diese beiden hatten auch den Bischof gebeten, es Bertold und seinen Erben zu leihen, da sie mit Hand und Zustimmung des Bischofs von Bertold dafür 135 Mark Zahlberner erhalten haben. Er verleiht ihnen das Marschallamt zu gleichem Recht, wie Gottschalk und Gebhart es von ihm besessen haben und wie es von alters her überkommen ist. Sie sollen ihm in diesem Amt dieselben Dienste leisten, wie es von alters her üblich ist. Bischof und Hochstift werden ihm und seinen Erben, die zum Hochstift gehören, für das Amt im Notfall rᷝrehte Geweren</i> sein, wie es ein Herr rᷝnach Rehtlehen</i> [Lehensrecht?] tun soll. -- Bemerkung Wilhelms: Das LRA. Innsbruck hält diese Urkunde für »eine Fälschung (oder sogenannte Innovation) aus späterer Zeit (14. Jh., erste Hälfte bis Mitte)⟨. M. E. kann die Schrift wohl der Zeit des Datums angehören. Das 1320 zusammengestellte Urbar des Brixner Hochstifts im HpSA. München weist wesentlich jüngere Schriftzüge auf. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40455