Ausstellungsdatum
1298 Mai 3.
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Heinrich der Sevelder, Bürger zu Stein, beurkundet, daß er von Herrn Arnold, dem Sohn Ottos von Dürnstein, einen [Bd. 4 S. 255 Z. 36] der Lage nach beschriebenen Weingarten zu Dürnstein, genannt der rᷝweͣch,</i> für 18 Pfund gekauft hat. Von diesen 18 Pfund haben ihm die Klarissen von Dürnstein 9 Pfund unter der Bedingung gegeben, daß er und seine Ehefrau Kunigund bis zu ihrem Tode den Weingarten unversetzt und unverkauft behalten sollen. Wenn nach dem Tode eines der Ehegatten Heinrich oder Kunigund sich wiederverheiraten, so soll der Weingarten ohne Einspruchsmöglichkeit dem Kloster zufallen. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40443