Urkunden
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Urkunde Anne; Johannis; Rvͦedeger Manezze an Ottin von Chilchperg - 1252 November 9.(CAO, 1277-11-09) Anne; Johannis; Rvͦedeger ManezzeRüdeger Manesse und seine minderjährigen Geschwister, Johannes und Anna, verkaufen ihr Steinhaus in Zürich an den Dekan Otto von Kilchberg. Die Verzichtleistung auf die Eigenschaft am Haus durch die Minderjährigen wird nach dem Eintritt ihrer Volljährigkeit gewährleistet. --Urkunde vͦlrich von snabilburg; Berchtolt; Johannis u.A. an Annvn - 1256 November 14.(CAO, 1281-11-14) vͦlrich von snabilburg; Berchtolt; Johannis; walther; wulfhiltDie Geschwister Berchtolt, Walther, Johann, Ulrich und Wulfhilt von Schnabelburg verkaufen an Frau Anna, Herrn Dietilns Weib, von Zürich, rᷝden Jnvang zu Schorrin an dem stade. Bertold und Walther stellen Bürgschaften für die Beibringung der Zustimmung der übrigen noch minderjährigen Geschwister zum Kauf. --Urkunde Rât vnd al div gemeinde der Bvrgere von zvrich an Heinrich; Johanniſ ſin ſvn Von Shoͤninwert - 1257 Januar 20.(CAO, 1282-01-20) Rât vnd al div gemeinde der Bvrgere von zvrichRat und Gemeinde der Bürger von Zürich beurkunden, daß Heinrich von Schönenwerd und sein Sohn Johannes sich eidlich verpflichtet haben, ihre Auen gegenüber Glanzenberg nicht zum Brückenbau über die Limmat gegen ihren Willen zu veräußern. --Urkunde Sophyen; Walther von Clingin an bruodirn deſ heiligin Spitaliſ ze iherlm ſanc̄t Johiſ ordinſ ze Clinginowe - 1260, datum Schloss Klingnau 1270.(CAO, 1285-01-01) Sophyen; Walther von ClinginWalther von Klingen beurkundet, daß er mit Wissen und Willen seiner Ehefrau Sophye und seiner beider Kinder den Hof zu Tettingen dem Johannisspital zu Klingnau gegeben hat und dies auf Anfordern des Spitals nach 10 Jahren bestätigt. --Urkunde Vͦlrich von Bechbvrch an Goteſhvs von Olſperc - Um 1291.(CAO, 1291-01-01) Vͦlrich von BechbvrchUlrich von Bechburg, der Vogt seines Schwestersohnes Volmar von Froburg, bestätigt, daß Meier Werner, dessen Ehefrau und Kinder dem Gotteshaus in Olsberg einen Acker an der Pfaffenhalde verkauft haben. --Urkunde Meiſterin; Probſt; Sammenunge an Eberhart; Heinrich dem Seligman; HeinRich - 1268 April 23.(CAO, 1293-04-23) Meiſterin; Probſt; SammenungeDer Probst, die Meisterin und der Konvent von St. Marien zu Rieden beurkunden, daß sie Heinrich dem Seligmann und seinen Stiefsöhnen, Heinrich und Eberhart, und ihren Erben ein Gut zu Gippingen zu rechtem Erbe verlichen haben gegen einen in seinem Zahlungsmodus näher beschriebenen Zins. --Urkunde Biſcof Ebirharte an Sophien; verenvn · herzelauden · katherinvn · vn̄ Clarvn; walther · von · Clingen - 1269 Mai 12 und Konstanz Mai 20.(CAO, 1294-05-12) Biſcof EbirharteBischof Eberhart (II.) von Konstanz tut zu wissen, daß der Freiherr Walter von Klingen mit Willen und gesamter Hand seiner Ehefrau und Töchter an ihn und das Stift Konstanz die Feste Klingnau verkauft hat mit allem Recht, wie sie Ulrich von Klingen vom Stift St. Blasien im rᷝwiderwehsel erworben hatte. Ein näher bezeichnetes Haus mit Stallung dürfen die Ehegatten, solange sie leben, bewohnen, und ebenso die ledigen oder verwitweten Töchter derselben. --Urkunde walther von Clingen an Biſchof Eberhart; geſtifte von Coſtenze - 1269 Mai 12 und Konstanz Mai 20.?ATypogr. in zwei Zeilen abgebildet, vom Sinn her in einer Zeile(CAO, 1294-05-12) walther von ClingenEs wird bekanntgegeben, daß der Freiherr Walther von Klingen dem Bischof Eberhart (II.) von Konstanz und dessen Stift die Feste Klingnau, den Burgtalls Tegerfelden und die Vogtei zu Döttingen für 1100 Mark Silber verkauft hat, deren Bezahlungsmodus ausführlich festgelegt und durch Bürgen mit Einlagerverpflichtung gesichert wird. Stirbt Bischof Eberhard, bevor die Summe abgegolten ist, hat der Nachfolger die Verpflichtungen seines Vorgängers zu übernehmen, widrigenfalls ihm Klingnau gesperrt wird. Die namentlich genannten, vom Bischof gestellten Bürgen verzichten ihrerseits, durch irgendwelche Rechtszüge sich ihrer Bürgschaftsverpflichtungen zu entziehen. --Urkunde Walther uon Clingin an Biſchof Eberharth; geſtifte von Coſtinze - 1269 Mai 12 und Konstanz Mai 20.?ATypogr. s.o.(CAO, 1294-05-12) Walther uon ClinginEs wird bekanntgegeben, daß der Freiherr Walther von Klingen dem Bischof Eberhart (II.) von Konstanz und dessen Stift die Feste Klingnau, den Burgtalls Tegerfelden und die Vogtei zu Döttingen für 1100 Mark Silber verkauft hat, deren Bezahlungsmodus ausführlich festgelegt und durch Bürgen mit Einlagerverpflichtung gesichert wird. Stirbt Bischof Eberhard, bevor die Summe abgegolten ist, hat der Nachfolger die Verpflichtungen seines Vorgängers zu übernehmen, widrigenfalls ihm Klingnau gesperrt wird. Die namentlich genannten, vom Bischof gestellten Bürgen verzichten ihrerseits, durch irgendwelche Rechtszüge sich ihrer Bürgschaftsverpflichtungen zu entziehen. --Urkunde Hainrich uon Veringin - 1269 nach Mai 20.(CAO, 1294-05-20) Hainrich uon VeringinGraf Heinrich von Veringen beurkundet, daß seine Frau Verene mit seiner Hand Klingnau und anderes Gut, das ihr Vater (Walther von Klingen) verkauft hat oder verkaufen will, aufgegeben hat, so daß weder sie beide noch ihre Nachkommen Ansprüche darauf geltend machen können. --Urkunde Biſchof Eberhart von Coſtinze an ſante Johanniſ Spitâle die ze Clinginowe - 1269 nach Mai 20.(CAO, 1294-05-20) Biſchof Eberhart von CoſtinzeBischof Eberhart (II.) von Konstanz beurkundet, daß er von Herrn Walther von Klingen einen Hof zu Endingen und einen Hof zu Döttingen, die Erblehen von Konstanz waren, aufgenommen und gegen einen am Tag der hl. Verena zu entrichtenden Pachtzins dem Johanniterspital zu Klingnau verliehen hat. --Urkunde burchart der bæbelere - 1270 Juni 7.(CAO, 1295-06-07) burchart der bæbelereBurchart der Bäbeler beurkundet, daß er den Weingarten in Schwendi und das Gut zu Kobilz von dem Johanniterhause zu Klingnau zu Erbe für sich und alle seine Nachkommen hat. Hiefür zahlt er jährlich von dem Weingarten 3½ Schilling und von dem Gut 2 Pfennige. --Urkunde Vͦlrich der edile Von Clingen an herren von ſante Johanne · dem huz ze clingenoͮwe - 1272 Oktober 30.(CAO, 1297-10-30) Vͦlrich der edile Von ClingenUlrich der Edle von Klingen beurkundet, daß er den Johannitern von Klingnau die Vogtei zu Gippingen, die der von Bütinkon von ihm zu Lehen hatte, mit Eigenschaft gegeben hat. --Urkunde Cvͦnrat Von Krenchingen - 1273 August 13.(CAO, 1298-08-13) Cvͦnrat Von KrenchingenKonrad von Krenchingen beurkundet, daß er auf die Eigenschaft an seinem zu Au gelegenen Gut, das Konrad Steinmar von ihm innehatte, zugunsten des Komturs Ulrich und der Deutschordensbrüder von Klingnau verzichtet. --Urkunde 1275(CAO, 1300-01-01)Hug von Tiefenstein beurkundet, daß er sich vertraglich (rᷝmit gedinge) gegenüber dem Komtur und den Brüdern des [Johanniter-]Hauses Klingnau verpflichtet hat, ihn [den Konvent] ohne Schädigung innerhalb eines Jahres wegen der [Ansprüche der] Kinder Vrommanns auf den Halbteil der unteren Mühle und auf den Halbteil der Stampfmühle [für Hanf und Flachs] (rᷝbliwen) zu Böttstein, die ihm dieses Jahr 7 Viertel Kerne einbringen, zufriedenzustellen. Bringt er dies innerhalb Jahresfrist nicht zustande, so muß er in Klingnau so lange Einlager halten, bis er den Johannitern 2 Mark Silber zahlt, ohne daß davon ihre Rechtsansprüche beeinträchtigt werden. Kann er die Kinder dazu bewegen, ihr Lehen vom [Johanniter-] Haus zu empfangen, so ist er frei. Bleiben sie [die Halbteile] aber in seiner Hand [weil die Kinder auf das Lehen verzichten], so soll er sie den Johannitern unter der gleichen Bedingung überlassen, wie sie das andere [in Corpus Nr. N 134 verkaufte Gut] bezahlt haben. -- Corpus Nr. N 124 steht mit der Urkunde Corpus Nr. N 134 in engstem Zusammenhang (gleiche Zeugen!). Möglicherweise ist sie am gleichen Tag als Ergänzung zu Corpus Nr. N 134 ausgestellt. Das Datum läßt sich daher genauer bestimmen: 1275 [zu August 18]. --Urkunde 1275 Februar 2(CAO, 1300-02-02)Jakob von Kienberg [B. Rheinfelden] beurkundet, daß er mit Zustimmung seines Sohnes Jakob seinen Acker zu Haginbach, ungefähr 10 Jucharten groß und rᷝLienholz oder rᷝHiltun matte benannt, als freies Eigen für 3 Pfund Pfennige an Rudolf von Haginbach [Gde. Degerfelden, Baden] bei dem Bach verkauft hat. Er verpflichtet sich und seine Erben zu rechtmäßiger rᷝwerſchaft und quittiert den Erhalt des Geldes. --Urkunde 1275 August 18(CAO, 1300-08-18)Hug von Tiefenstein beurkundet, daß er dem Johanniterhaus Klingnau und den Brüdern 2 Mühlen und eine kleine Stampfmühle (rᷝbliwele), ein Haus und eine Hofstatt in dem Dorf Böttstein als freies Eigentum mit aller rᷝewirdicheit und allem Recht samt allem Zubehör für 17 Pfund Pfennige verkauft hat. Er verspricht ihnen rᷝwerſchefte vor jedem Gericht und alle die zu solchen Abmachungen gehörenden Sicherheiten (rᷝgewarſami). Er verzichtet für sich und seine Erben auf alles Recht, das ihm an dem Gut gehörte, und setzt die Johanniter in die Besitzrechte des oben beschriebenen Gutes ein. -- Vgl. Corpus Nr. N 124. Von gleicher Hand wie Corpus Nr. 185, 204, N 124, 260, 261. --Urkunde Sophia; wernher von kilchberch an Hermanne von Bellikon - 1276 Juli 27.(CAO, 1301-07-27) Sophia; wernher von kilchberchWernher von Kirchberg und seine Ehefrau Sophia beurkunden, daß sie dem Bürger von Rheinfelden, Herman von Bellikon, den halben Hof zu Kirchberg für 4 Schillinge und 9 Pfund Pfennige mit Einwilligung ihrer Kinder als Eigen verkauft und die genannte Summe dafür erhalten haben. Diesen halben Hof haben Sophia und ihre Kinder durch die Hand ihres derzeitigen Vogtes, Heinrich Kelhalden, aufgegeben. Wernher und Sophia verpflichten sich und ihre Erben, rechte rᷝweren des halben Hofes zu sein. --Urkunde Herman von Rv̓ſegga; Jacob der Mv̓lner an Appete vnde dem samenvnge von wettingen; herren von Tengen · hern Chvͦnr - 1277 März 8.(CAO, 1302-03-08) Herman von Rv̓ſegga; Jacob der Mv̓lnerHermann von Rüssegg, Leutpriester der Abtei Zürich, und der Ritter Jacob Mülner fällen als von beiden Parteien anerkannte Schiedsrichter einen Schiedsspruch im Streit zwischen Herrn Conrad von Tengen, dem Leutpriester von Bülach und dem Abt und Konvent Wettingen betreffend Waldungen und Ackerland bei Hochfelden, wie folgt: 1. Die Leute der Herren von Wettingen zu Hochfelden sollen im Holz zu Strazberch, Hau, Wonne, Weide und Gemeinmark unbelastet haben. 2. Die 20 Juchart rᷝwolfegerda und rᷝgebreite sind Wettinger Eigen. 3. Im sogenannten Großholz hat der Leutpriester von Bülach nur das Anrecht, ein Gerüst für ein Haus auf dem Widemgut zu Hellikon auszuschlagen und als Wideminhaber Weihnachten 2 Fuder Holz zu beziehen, wofür der jeweilige Wideminhaber dem Förster ²⁄₄ Hafer zu geben hat. 4. Die versperrten Ehwege und Straßen haben die Herren von Wettingen dem Verkehr zu öffnen. 5. In der Furt sind die eingerammten Pfähle und Zäume zu beseitigen, selbst auf die Gefahr hin, daß dies der Mühle, die den Herren von Wettingen gehört, schädlich sei. Wo aber die Furt unbehindert ist, soll auch die Mühle und ihr Fachbau unangefochten bleiben. 6. Die Leute sollen beiden Parteien gemeinsam sein. 7. Wegen anderer Forderungen soll der Herr von Tengen, Leutpriester von Bülach, und seine Nachkommen keinerlei Klage mehr rᷝgewinnen, wie auch andererseits die Herren von Wettingen ihre in Schrift eingereichten Klagen zurückziehen. 8. Bei Nichteinhaltung dieses für beide Parteien verbindlichen Schiedsspruches zahlt die ihn verletzende Partei der verletzten eine Konventionalstrafe von 40 Mark Silber. --Urkunde Bruͦder bvrcart von Lvbiſtorf; bruͦdere diz ſpitals diz hv̓ſes von Clingenowe an walther Rv̓micon - 1278 vor April 10.(CAO, 1303-01-01) Bruͦder bvrcart von Lvbiſtorf; bruͦdere diz ſpitals diz hv̓ſes von ClingenoweBruder Burkart von Lvbistorf, der Komtur, und die Brüder des Johanniterspitals von Klingnau beurkunden, daß Walther von Rümikon von Bertold von Degerfelden ein Gut erwarb, ihnen es aufgab und von ihnen gegen einen Jahreszins von 4 Pfennigen zu Erblehen empfing, mit der Maßgabe, daß die Kinder Walthers und seiner Ehefrau Adelheid dieses Lehen erben, und ebenso, falls Adelheid sterben sollte, die Kinder aus einer zweiten Ehe Walthers. Verehelicht sich aber Adelheid nach Walthers Tod zum zweiten mal, so soll sie zwar das Lehen erben, aber nicht ihre aus zweiter Ehe stammenden Kinder. --