Empfänger
Mechtilt die wilen grevinne was ze Seyne
Ausstellungsdatum
1275 September 7.
Ausstellungsort
Mitsiegler
ſtede ingeſiegele
ſtede Jngeſiegele
vͦnſme Jngeſiegele
Capittels Jngeſiegele
ſtede Jngeſiegele
vͦnſme Jngeſiegele
Capittels Jngeſiegele
Weitere Personen
buͦrgman / die Thuͦrenlude / inde der amptman / inde der porzennere van wiede, buͦrgmanne van der Nuwer- buͦrg, biſſchof albreith, biſſchoue Cuͦnrade, bruͦder Gerart van Andernachge, Capittel, Capittil, erzchebiſſchof Syuert van kolne, geſtichte van kolne, Mechtilden, priore van kolne, Priore, Richtere · Scheffene / der Rait / inde die Buͦrgere gemeine van kolne, Richtere / Scheffene / der Rait inde die Buͦrgere gemeine van kolne, vnſis Capitteles
Bemerkungen:
Erzbischof Sifrid von Köln erneuert in abgeänderter Form den von seinem Vorgänger am 2. III. 1262 (s. Reg. 59) abgeschlossenen Vertrag mit Mehtilt, verwitweter Gräfin von Sayn. Diese erhält für die rᷝguͦlde van Wiede</i> 350 Mark Kölnischer Pfennige, die Mark zu 12 Schillinge gerechnet, auf Lebenszeit und desgleichen 170 Mark Kölnischer Pfennige für das Geld, das man ihr jährlich vom Hochstift zu zahlen verpflichtet ist. Die außerdem bestehende Schuld von 1040 Mark wird so abgeglichen, daß Sifrid bei Eintritt in den Besitz der Mechtildschen Güter 300 Mark Achener Pfennige an Mehtild zahlt und den bestehenden Rest von 740 Mark durch jährliche Ratenzahlung von 100 Mark tilgt, wobei Sifrid nutzen haben soll, falls die Schuld bei richtiger Abrechnung sich als geringer herausstellen sollte. Die obbenannten Renten auf Lebenszeit von 350 Mark und 170 Mark, sowie die Raten der Schuldentilgung zu 100 Mark, also insgesamt 620 Mark, weist Sifrid der Gräfin auf den Zoll, das Punderamt und die Grut und 4 Mark Wochengeldes aus der Münze zu Köln an. Fallen die Zahlungen zu hoch aus, so erstattet die Gräfin dem Erzbischof den überschüssigen Betrag zurück, wie seinerseits der Erzbischof der Gräfin ein Minus in den Einnahmen, innerhalb eines Monats, nachdem er darauf aufmerksam gemacht wurde, dieser begleicht. Die ausgemachten Zahlungen an Mehtilt werden das Jahr weiter geleistet, in dem die Gräfin stirbt, und darauf noch ein weiteres Jahr. Sie werden in diesem Fall dahin angewiesen, wohin die Gräfin sie mit Rat ihres Beichtvaters und ihrer Treuhänder bestimmt hat. Bei der Stadt Köln und dem erzbischöflichen Kapitel soll dafür gesorgt werden, daß Mehtild an ihren Einnahmen nicht gehindert wird. Auf seine Kosten wird der Erzbischof beim Papst der Gräfin genehme Konservatoren erwirken, die über die Erfüllung seiner Abmachungen mit der Gräfin und auch der seines Vorgängers wachen, denn auf diese leistet die Gräfin keinen Verzicht. Wenn dies alles ausgeführt ist, sollen die Burgmannen, die Torwärter, der Pförtner und die Dienstmannen von Wied dem Erzbischof und seinem Stift huldigen, doch so, daß, falls dieser vor Mehtilt stirbt, Wied der Gräfin wieder überantwortet wird und die genannten Beamtetenkategorien ihr wieder huldigen und dienen wie früher. Für die Gräfin treten dann erneut die Abmachungen mit Sifrits Vorgänger in Kraft, vorausgesetzt, daß Sifrits Nachfolger den gegenwärtigen Vertrag nicht übernimmt. Die übernommenen Beamteten sind tunlichst in ihren Stellungen zu belassen. Ihr Ersatz, sowie der mit Zustimmung Mehtilds neu einzustellende Amtmann haben der Gräfin den Huldigungseid zu leisten. Wird die Gräfin durch Gewalt ihrer Einkünfte beraubt, so steht Wied dieser mit allen Leistungen und Pflichten wieder zur Verfügung. Edelleute, Mannen und Land werden in dem Stand und Recht gehalten, in dem sie unter Mechtild standen. Ausführlich werden dann, zugleich neben der Sicherung der schon erfolgten Stiftungen Mehtilds, einzelne Rechte und Gerechtsame, die der Gräfin zustehen, behandelt und für etwa vorfallende Streitigkeiten ein Schiedsgericht vorgesehen, dem Bischof Albrecht (der Große, ehemaliger Bischof von Regensburg) vorstehen soll, welcher auch mit Gerard von Andernach als Vollstrecker des Vermächtnisses der Gräfin wirken soll. --
Literatur
Höfer Nr. 11.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW10279