Tœnhart der ſeueldær chorherr ze Frei- ſing chircherr ze viechirchen - 1292 Oktober 4.

dc.contributor.authorTœnhart der ſeueldær chorherr ze Frei- ſing chircherr ze viechirchen
dc.coverage.temporal1292-10-04P1292-10-04
dc.date.accessioned2023-11-01T08:34:27Z
dc.date.available2023-11-01T08:34:27Z
dc.date.created1317-10-04
dc.date.issued1317-10-04
dc.description.abstractTönhart der Seefelder, Chorherr zu Freising und Kirchherr in Vierkirchen, beurkundet, daß er seinen Zwist mit Arnold und Ulrich, den Kammerbergern von Kammerberg, wegen der Vogtrechte auf dem Wittum von Vierkirchen und Sonderrechte in der dortigen Pfarre vor Herzog Rudolf [I. von Bayern] gebracht hat. Bei dieser Gerichtsverhandlung haben die Kammerberger rᷝmit guͦter chuntſchaft</i> und mit ehrbaren Rittern und Knechten als Zeugen ihre Vogtrechte auf dem Wittum und andere Rechte nachgewiesen. Sie sind ihr rechtes Erbe und Lehen von Herzog Rudolf, das ihre Ahnen von Herrn Ulrich von dem Wasen gekauft haben. Seit 75 Jahren sind sie und ihre Ahnen im Besitz des Vogteirechtes gewesen. Sie haben nachgewiesen, daß sie aus dem Wittum zu Vierkirchen 30 Schillinge guter Münchener Pfennige als Vogtrecht haben. Wenn der Herzog einen Zug außer Landes unternimmt, soll man ihnen einen ausgerüsteten Wagen mit Verpflegung bereitstellen. Wenn die Kammerberger mit 40 Pferden am St. Jakobstag [25. Juli] dorthin kommen, so haben sie Anspruch auf eine Mahlzeit. Kein Kirchherr oder sein Vikar dürfen ohne Einwilligung der Kammerberger mit einem Kirchenprobst in Vierkirchen Abrechnung halten, ihn einsetzen oder absetzen. Sie haben das Wittum von Kammerberg zu besetzen oder entsetzen. Der Zehent der vorderen Pfarre soll alljährlich nach Kammerberg gebracht und dort und nicht anderswo gedroschen werden, und davon soll auch das rᷝalt lon</i> [vielleicht Handlohn = laudemium] gegeben werden. Ferner haben die Kammerberger das St. Johanneslehen in Vierkirchen und das Allerheiligengut in Kammerberg zu besetzen. Wenn sie den Zins davon einnehmen, steht ihnen Nachtquartier auf dem Wittum von Vierkirchen zu. Erhalten sie auf ihr Vogtrecht von dem Wittum nichts, oder liegt dieses öde, so können sie ihr Vogtrecht von allen anderen Wittumen oder Zehenden, die in der Pfarre liegen oder zur Pfarre gehören, erhalten. Stirbt ein Kirchherr oder sein Vikar, der dort seinen Aufenthalt genommen hat, auf dem Wittum, so können die Kammerberger dessen Habe einbehalten, soweit sie sich in Kammerberg oder Vierkirchen, oder wo sie sonst Herren sind, befindet. Durch Vermittlung beiderseitiger Freunde wurde vereinbart, daß Tönhart selbst zu seinen Lebzeiten oder sein Vikar für alle in dieser Urkunde aufgeführten Rechte den Kammerbergern alljährlich 10 Pfund Münchener Pfennige geben soll. Ausgenommen ist das Mahl am St. Jakobstag. Das bleibt den Kammerbergern vorbehalten. Vertauscht Tönhart die Kirche mit einer anderen, so sollen die Kammerberger davon in ihren Vogtrechten keinen Schaden haben. Sobald der Wechsel vollzogen ist, erhalten sie ihre vorherigen Vogtrechte wieder. --
dc.description.sponsorship{'name': 'BAdW', 'uri': 'badw.png'}
dc.format.mimetypeimage
dc.identifier1632
dc.identifier.otherCW21130
dc.identifier.urihttps://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1632
dc.publisherCAO
dc.rights.urihttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0
dc.titleTœnhart der ſeueldær chorherr ze Frei- ſing chircherr ze viechirchen - 1292 Oktober 4.
dc.typeImage
dspace.entity.typeUrkunde
dspace.iiif.enabledTrueen
local.archivMünchen HpSA. Dachau, Landgericht fasc. 163 (Vierkirchen, Pfarrei Fasc. 1).
local.date.ausstellungsdatum1292 Oktober 4.
local.date.datierung04.10.1292 - 04.10.1292
local.description.editionhttps://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW21130
local.geo.coordinates51.8664964, 7.776181
local.geo.placeSendenhorst-Elmenhorst
local.person.mitsieglerh
local.person.mitsieglerGreimoltz der ſeueldær
local.person.otherarnolden, hertzog ruͤdolf, Tænhartn, vl'r den chamerbergærn von chamerberch
local.person.zeugeh
local.person.zeugeder ſenkch auz der aw
local.person.zeugeder alt iudman
local.person.zeugeder arzat von muͦnchn
local.person.zeugeder beyſenwergær
local.person.zeugeder edel vrei
local.person.zeugeder eglinger
local.person.zeugeder pfetnær
local.person.zeugeder von rorbach
local.person.zeugeGebhart von weilhaim
local.person.zeugeGrei- molt di ſeueldaͤr
local.person.zeugemaiſter lud
relation.istUrkundeAusgestelltAnOrt6fecf16b-33a2-46b2-b265-e753a712395d
relation.istUrkundeAusgestelltAnOrt.latestForDiscovery6fecf16b-33a2-46b2-b265-e753a712395d

Dateien

Originalbündel

Gerade angezeigt 1 - 1 von 1
Lade...
Vorschaubild
Name:
CAO_01632.tif
Größe:
15.31 MB
Format:
Tag Image File Format
Beschreibung:
CAO_01632.tif

Sammlungen