Ausstellungsdatum
1299 Februar 19.
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Hadmar und Rapot von Falkenberg beurkunden, daß sie sich wegen aller zwischen ihnen und Abt und Konvent von Zwettl bestehenden Unstimmigkeiten mit dem Kloster versöhnt haben. Sie werden beiderseits alle Mißstimmung begraben und künftig freundschaftlich miteinander leben. Alles Gut, das das Kloster am Ausstellungstag um den Kamp und im Gebiet der Falkenberger besitzt, ebenso das Gut der Falkenberger zu rᷝſpretnitz,</i> das diese um Gottes willen dem Kloster jetzt als Eigen schenken, wird dem Kloster mit dieser Urkunde bestätigt und als freier unangefochtener Besitz überlassen. Sie werden dem Kloster das Gut rᷝſchermen,</i> soweit der Orden Rechtsansprüche besitzt. Dagegen verspricht das Kloster, künftig ohne die Hand der Falkenberger oder ihrer Erben kein Eigen der Falkenberger zu kaufen oder zu empfangen. [Die Einkünfte aus dem] Gut zu Weißenbach sollen künftig ausschließlich für die Mahlzeit rᷝ(auf ier tiſſh)</i> des Konvents dienen, wie es von dem Großvater der Aussteller mit dem Kloster vereinbart worden ist. Da Hadmar und Rapot sich mit Konvent und Kloster von Zwettl im Geist ihrer Vorfahren vertragen und dem entsprechend das Kloster als Begräbnisstätte erwählt haben, so beabsichtigen sie für sich und ihr Geschlecht mit Hilfe der Klosterherren eine Kapelle zu errichten. Sie werden ihrerseits das Nötige dazu tun, daß darin täglich Messe gelesen wird. --
Literatur
FRA. II 3, S. 190 ff.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40687