Ausstellungsdatum
Um 1285.
Ausstellungsort
Weitere Personen
ſehern berngereſ, vroͮwen von Syrm̄, vro lvgart div wibrehtin
Bemerkungen:
Es wird beurkundet, daß Frau Liutgart Wihbreht von den Frauen von Sirnau 7 ihrer Lage nach genauer bezeichnete Morgen Acker zur Nutznießung auf Lebenszeit gekauft hat. Wenn sie stirbt, so ist den Frauen ihr Dritteil frei. Stirbt sie »im Neuen⟨ [d. h. doch wohl zur Zeit der Neuernte, nicht Neumond, vgl. H. Fischer, Schwäb. Wb. 4, 2006], wenn man tags darauf Korn schneiden sollte, so sollen die Frauen von Sirnau selbst ihr Korn schneiden und ihren Teil ohne Anfechtung heimführen. Wer von Liutgarts Erben das Gut bewirtschaftet, soll den Frauen immer ein Drittel [der Ernte] geben. Zwei ihrer Lage nach näher bezeichnete Morgen Acker, welche Liutgart für 5 Pfund kaufte, stiftet sie Sirnau zum Seelgerät für sich. --
Literatur
Wirt GQ. IV 45 Nr. 154,
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW20138