Ausstellungsdatum
1278 Mai 9
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Hartmann von Baldeck [b. Luzern], Burggraf und Pfleger zu Rheinfelden, bekundet, daß vor ihm, als er auf offener Straße vor der Brücke zu Rheinfelden Gericht hielt, die edle Frau Adelheid von Rotenberg [b. Schopfheim] freiwillig auf die rᷝgemenchentze</i> (rᷝ?</i>) und das Leibgedinge an [Bd. 5 S. 123 Z. 15, S. 124 Z. 12] mit Abgaben genannten Gütern oder Einkünften, die ihr ihr Ehemann Dietrich von Rotenberg ausgesetzt hatte, mit der Hand ihres Vogtes verzichtete. Danach sprachen Dietrich und Adelheid selber für ihr eigenes Seelenheil und das ihrer Vorfahren den Verzicht aus. Den gesamten Besitz mit allem, was Dietrich noch irgendwo an [zugehörigem] Eigen: Leute, Gut, Wald, Feld, Acker, Matten, Fischrechte usw., bereits bekannte oder noch bekannt werdende, besitzt, haben sie in rechtmäßigem Verfahren vor dem Gericht des Burggrafen unwiderruflich an das Kloster St. Blasien gegeben. Abt Heinrich hat die Schenkung für Kloster und Konvent entgegengenommen mit der Auflage, daß er den Besitz an Dietrich und Adelheid, an Peter den Reichen, Dompropst zu Mainz, an Hartmann von Baldeck [den Aussteller], an Werner von Eptingen, an Matthias den Reichen und an Johannes von Lörrach gegen einen jährlich zu Mariä Lichtmeß [2. Februar] zu entrichtenden (Recognitions)zins von vier Pfund Wachs verlehnt. Stirbt einer der Lehensempfänger, so fällt sein Anteil an die übrigen Lehensempfänger und nicht an die Erben des Verstorbenen. Der gesamte Besitz fällt an den letzten überlebenden Lehensempfänger und nach dessen Tod an dessen Erben. Abt Heinrich erklärt, daß ihm der genannte Besitz für das Kloster unter den genannten Bedingungen gegeben worden ist und daß er ihn an die genannten Personen verlehnt hat. --
Literatur
ZGO 2, 495-99.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50166