Ausstellungsdatum
1299 Juni 28.
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Schwester Mechthild von Westheim [OA. Besigheim] beurkundet, daß sie den Dominikanerinnen von Lauffen [OA. Besigheim] 3½ nach Lage und Herkunft [Bd. 4 S. 503 Z. 39-42] bezeichnete Morgen Acker gegeben hat. Diese Äcker kaufte sie von 3 namentlich genannten Leuten für zusammen 14 Pfund und 8 Schillinge. Sie versichert, daß sie den Leuten den Kaufpreis vollständig bezahlt hat und daß diese gemeinsam mit ihren Ehefrauen und Kindern ihr die Äcker aufgegeben haben. Als sie über die Äcker verfügen konnte, gab sie sie den Klosterfrauen auf und empfing sie von ihnen als Leibgedinge für einen jährlich am Abend vor Lichtmeß zu entrichtenden [Rekognitions-]Zins von 1 Vierdung Wachs zurück. Nach ihrem Tode soll die dann amtierende Priorin des Klosters alljährlich für alle Zeiten von den 4½ Morgen, die ja nach Mechthilds Tod an das Kloster zurückfallen, dem Konvent 6 Schillinge Haller für eine Mahlzeit rᷝ(pitancii)</i> und für Mechthilds Seelenheil geben. Wenn Mechthild aber in Not gerät oder für Schulden, die sie aus ihrem beweglichen Besitz nicht tilgen kann, aber billigerweise bezahlen sollte, von den Gütern etwas benötigt, so soll die Priorin für die Schulden und die Notlage [aus den Gütern] aufkommen, und der Rest soll dann, wie oben festgelegt, an das Kloster fallen. --
Literatur
WU. 11, 279 f. Nr. 5299.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40864