Ausstellungsdatum
1290 Mai 11.
Ausstellungsort
Weitere Personen
Apet Heinrich von Fulde, Berhtolt die da kunege heizen, conuente, Heinrich
Archiv
Bemerkungen:
König Rudolf I. beurkundet die Sühne zwischen Abt Heinrich von Fulda und seinem Konvent einerseits und den beiden Brüdern Heinrich und Berchtolt König und ihren Erben anderseits über das Gut Simmerde: Abt und Stift werden gegen Bezahlung von 20 Mark Silber zum 29. September 1290 und 20 Mark solches Silber, das in Erfurt vollen Zahlungswert hat rᷝ(lantſilber),</i> zum 29. September 1291 an die beiden Brüder und ihre Erben als Besitzer des Gutes eingesetzt. Wird die erste Rate bis 7. Oktober 1290 nicht bezahlt, so erhalten die Brüder von dem 18 Malter betragenden und dem Kloster gebührenden Zehent von Simmerde 9 [die Hälfte]. Werden die beiden Raten nicht bis 7. Oktober 1291 bezahlt, so erhalten die Brüder die 18 Malter gegen einen Jahreszins von 1 Pfund Wachs zugesprochen. Will das Kloster die 18 Malter zurückkaufen, so soll man sie ihnen gegen Zahlung der 40 Mark ohne Widerrede überlassen. Die beiden Brüder müssen sich eidlich verpflichten, alle auf das Gut Simmerde und den im Lande Thüringen liegenden Besitz des Klosters sich beziehenden Urkunden herauszugeben und auf die ihnen darin eingeräumten Rechte zu verzichten. --
Literatur
Vancsa S. 129f. Beil. V, 78 ;
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW20731