Ausstellungsdatum
1278 April 28
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Kuno von Jungholz beurkundet, daß er gemeinsam mit seiner Ehefrau Elsa, der Tochter des Herrn Hartmann von Rathsamhausen, von dem Gut zu Innenheim [Kr. Oberehnheim], das 140 Viertel und drei Sester einbringt, je zur Hälfte Gerste und Roggen, das er und seine Schwester von Laubgassen von ihrer Mutter geerbt haben, seinen Anteil mit allem Recht als freies Eigen an Komtur Hartmann und die Johanniter von Dorlisheim [Kr. Molsheim] für 90 Mark vollötigen Silbers Straßburger Gewichtes verkauft hat. Das Silber hat er erhalten, und er wird für das Gut als freies Eigen dem Recht entsprechend rᷝwêr</i> sein. Sein Sohn Hartmann hat ebenfalls auf die Rechte verzichtet, die er an dem Gute besaß oder besitzen sollte. Seine Ehefrau Elsa erklärt, daß sie an dem verkauften Gut kein Wittumsrecht besitzt. Was sie an Rechten daran besaß oder besitzen sollte, das hat sie aufgegeben und darauf verzichtet, damit sie keine Ansprüche mehr daran erwerben kann. -- Zum Schreiber vgl. das Regest von Corpus Nr. N 26. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50165