1298 Februar 5.

Zugangsnummer

2920

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Austellungsort:

Ausstellungsdatum
1298 Februar 5.
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Peter der Schaler, Ritter von Basel, verzichtet mit dieser Urkunde gegenüber Heinrich Arnolds, Bürger von Basel, für sich sowie für seinen Knecht Bertold von Hauenstein und dessen Ehefrau und Kinder, die in Eimeldingen Heinrichs Gut bewirtschaftet hatten, auf allen Streit und alle Ansprüche, die er hatte oder haben könnte. Er versichert, daß Bertold, dessen Ehefrau und Kinder auf alle Ansprüche und alles Recht, das sie gegenüber Heinrich, gegenüber dem Gut zu Eimeldingen, das sie bewirtschafteten, oder gegenüber dem Deutschordenshaus Basel besaßen oder besitzen konnten, nach dem Urteil von 3 [Bd. 4 S. 216 Z. 17-18] namentlich genannten Schiedsleuten, denen beide Parteien die Streitsache übertragen hatten, mit seiner Zustimmung und auf seine Anweisung verzichtet haben und [diese Rechte und Ansprüche] in die Hand des Deutschordenskomturs von Basel aufgegeben haben. Weder Bertold, noch seine Ehefrau, noch einer seiner Erben besitzt [also] gegenüber dem Deutschordenshaus künftig irgendwelche Ansprüche auf das Gut. Die Herren sollen das Gut zu Eimeldingen ohne jede Behinderung durch Bertold und dessen Erben nach Gutdünken besetzen, bewirtschaften und nützen. Wenn Bertold oder einer seiner Erben dagegen mit Wort oder Tat verstoßen sollte, so werden Peter und seine Erben gütlich oder rechtlich für die Gutmachung durch Bertold oder dessen Erben sorgen, oder er wird Bertold und dessen Erben erlauben, sich zu rechtfertigen. Heinrich hat auf alle unrechtmäßigen Ansprüche gegenüber Bertold und seiner Ehefrau verzichtet. --
Literatur
BU. 3, 214 Nr. 401.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40373