Ausstellungsdatum
1299 März 19.
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Der [Bürger-]Meister Ruelin Ripelin und der Rat von Straßburg beurkunden, daß Katharina und Klara, Töchter des verstorbenen Mursel, gemeinschaftlich für sich und ihre Erben ihre [Bd. 4 S. 431 Z. 22-23] der Lage nach beschriebene Hofstatt an Heinrich Wetzel, Bürger und Ritter von Straßburg, und an alle die, denen die Hofstatt einmal als Hofsassen zufällt, als Zinslehen rᷝ(erbe)</i> für einen festen jährlichen Zins von 1 Pfund ortsüblicher Straßburger geliehen haben. Der Zins ist je zur Hälfte zur Sonnenwende und zu Weihnachten zu entrichten, außerdem 4 Kapaunen zu Martini. Bei einem Wechsel der Hofsassen [Lehensinhaber], nicht aber bei einem solchen der Hofherren ist Ehrschatz zu geben. Wenn die Hofsassen ihr Recht an der Hofstatt verkaufen wollen, so besitzen die Hofherren Vorkaufsrecht. Wollen diese aber nicht so viel zahlen wie andere Leute, so dürfen sie an diese verkaufen. Der Käufer gibt Ehrschatz und erhält im übrigen die Hofstatt zu den gleichen Bedingungen. Bei einem Wechsel der Hofherren soll der neue Eigentümer die Hofsassen in ihren Bedingungen unangetastet lassen. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40737