Ausstellungsdatum
1271 Oktober 17
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Propst Heinrich und das Kapitel von Jung - St. Peter zu Straßburg beurkunden, daß sie auf gemeinsamen Beschluß 4 Hufen und 3 Viertel Landes mit Acker im freien Feld und die [Bd. 5 S. 77 Z. 33-35] aufgezählten Matten ihres Gutes zu Dingsheim [nw. Straßburg] an Hug den Heiden und dessen Kinder zu deren Lebzeiten verliehen und ausgesetzt haben. Hug, oder nach seinem Tode seine Kinder, sollen [alljährlich] zwischen den beiden Messen [Mariä Himmelfahrt und Mariä Geburt, 15. August und 8. September], dem [üblichen] Ablieferungstermin für Gülten, je 102 Viertel Roggen und Weizen an Propst und Kapitel entrichten und in Straßburg abliefern. Davon gehören 42 dem Propst, 60 der Gemeinschaft [des Kapitels] für die Bäckerei. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50108