Ausstellungsdatum
1284 März 6
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Friedrich von Lichtenberg, Dompropst von Straßburg, bekundet, daß der Streit zwischen Abt und Konvent von Neuweiler [nördl. Zabern] einerseits und der Gemeinde Sparsbach [Kr. Zabern] andererseits über den Wald und das Holz zu Sparsbach mit beider Zustimmung folgendermaßen geschlichtet ist: Man soll den Wald freien und hegen. Das Kloster Neuweiler soll daraus entnehmen, was es für seine zwei Höfe in Buchsweiler [Unt. Elsaß, Kr. Zabern] und Pfaffenholz bedarf, mit Ausnahme von Rebstecken, und zwar jederzeit in Übereinkunft mit den Sparsbachern. Diese sollen ebenfalls nach Bedarf jederzeit Holz fällen, doch an demselben Schlage und nicht anderswo. Weder das Kloster noch die Sparsbacher dürfen etwas von dem Wald verkaufen oder weggeben und nur nach gemeinsamen Beschluß Holz schlagen. Abt und Konvent von Neuweiler sollen jährlich 2 Viertel Roggengülte an die Kapelle in Sparsbach geben, damit der aus dem Zehnten bestrittene Gottesdienst dort besser ausgestattet sei. Die Sparsbacher haben auf ihre Rechtsansprüche gegen das Kloster wegen Zuchtvieh (rᷝvaſelvihe</i>) verzichtet und sollen dem Kloster den kleinen und großen Zehnten ausrichten. Beide Parteien erklären ihr Einverständnis mit dem Schiedsspruch. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50258