Ausstellungsdatum
1285
Ausstellungsort
Archiv
Bemerkungen:
Bruder R. Chvͦchli von Freiburg, Komtur zu Hitzkirch, und die Brüder des [Deutschordens]- hauses daselbst bekunden, daß sie mit Zustimmung des Landkomturs R(udolf v. Schaffhausen) an Ul[rich] von Gelfingen die Schuposse Schikes verlehnt haben, die dem Ordenshaus 6 Viertel Kerne und 1 gestrichenes Viertel (rᷝbiſelichez,</i> Schweizer. Idiotikon IV Sp. 1702 f.) als Hofzins zahlt, den er jährlich entrichten soll. Ferner haben sie ihm das Gütchen Talacker und den Acker rᷝze Roteſ bvͦle</i> sowie den kleinen Zehnt zu Sulz [b. Hitzkirch] und rᷝze den huſeren</i> mit dem Heuzehnten (rᷝhvͦzehenden</i>) auf seine Lebenszeit verliehen. Kein Erbe soll es nach ihm erhalten. Wenn er eheliche Kinder hat, sollen sie seine ganze Fahrhabe erben. Stirbt er ohne Kinder, so fällt diese halb seiner Ehefrau, halb dem Ordenshaus zu. Stirbt er unverehelicht, so gehört alles, Grundbesitz und Fahrhabe, dem Orden. -- Luzern SA. (Hitzkirch). -- Druck: Geschichtsfreund 20 (1864) S. 309 Nr. 10. -- Regest: Quellenwerk I, 1 S. 680 Nr. 1477; Böhmer, Regesten VI, 1, 425 Nr. 1947 a.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50280