Grave Manegolt von Nellenburch an Ber · gebrvͦdern von Endingen; hern Hainrich; hern Ruͦdolf - 1285.

Zugangsnummer

701

Urkunden im Archiv:

Austellungsort:

Ort
Sirnau
Empfänger
Ber · gebrvͦdern von Endingen
hern Hainrich
hern Ruͦdolf
Ausstellungsdatum
1285.
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Graf Manegold von Nellenburg beurkundet, daß er den Brüdern Rudolf, Heinrich und Berthold von Endingen 85 Mark Silber schuldig ist und deshalb ihnen seinen Besitz zu Unterhallau, Leute und Gut mit Nutz und allem Recht versetzt habe. Dazu hat Manegold ihnen zehn namentlich genannte Bürgen gegeben dafür, daß er den Brüdern von demselben Gut 50 Mark zahlen wird, und zwar wie folgt. Manegold wird am kommenden 24. VI. siebzehn Mark zahlen und dann soll von dem Nutzen, den die Brüder vom versetzten Gut haben, der Ertrag von 17 Stück [Teilen] abgehen. Zahlt Manegold die 17 Mark nicht, so sollen die Brüder die Bürgen mahnen und doch den Nutzen von den 17 Stücken haben. Im darauffolgenden Jahr soll Manegold zum 24. VI. wieder 17 Mark zahlen und in dem Jahr darauf, ebenfalls am 24. VI., dann 16 Mark. Diese Zahlungen sind mit den gleichen Vorbehalten zugunsten der Gläubiger verknüpft, wie die erste. Stirbt einer der Bürgen, so sollen die überlebenden einen neuen innerhalb Monatsfrist stellen oder sich ins Einlager nach Schaffhausen, Thiengen und Kaiserstuhl begeben, bis ein neuer Bürge namhaft gemacht ist. Liegt einer der Bürgen schon in einer anderen Geiselschaft, so sollen die übrigen ohne Hinterhältigkeit einen anderen stellen. Für die restlichen 35 Mark, für die keine Bürgen gesetzt sind, steht auch das versetzte Gut als Pfand. Diese sollen am übernächsten 30. XI. gezahlt werden. Zahlt Manegold an diesem Termin nicht, so soll er den Schaden tragen, wenn die Endinger diese Summe durch einen Handel mit Schaden erwerben. Dieses erworbene Gut soll dann den Gläubigern zu Pfand stehen, bis Manegold den Schaden ersetzt hat. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW20145