fridrich von veliwen - 1292 Juli 4.

Zugangsnummer

1595

Urkunden im Archiv:

Austellungsort:

Ort
Ausstellungsdatum
1292 Juli 4.
Ausstellungsort
Mitsiegler
Abt Engelbrehtſ van ſand Peter
Biſcholf Heinrichſ von Lauent
her̄ē fridriͤcheſ deſ Tvmbroſteſ
Piſcholf fridrichſ von Chyemſê
Zeuge
Chuͦnrat / von Chalhaym
Chuͦnrat von Chuchel / der vitztvm von ſalzburch
Chvͦn von Guͦtrat
Chvͦnrat von wartenvelſ
Chvn
Chvnrat
Ekkart von Tanne
fridreich von Miterchirchem
Gebhart von veliwen
Otte von goldek
Weitere Personen
Biſcholf fridrichen, Biſcholf philip, ErzBiſcholfſ Chun̂rates von Salzburch, Gotſhovſes, Hertzog Lvdwͤich, waltheren von Nevnchirchen
Bemerkungen:
Friedrich von Velben beurkundet, daß er die Huld seines Herren, des Erzbischofs Konrad [IV.], wieder erlangt habe und zwar unter folgenden Bedingungen: 1) Der von den beiden einander zugefügte Schaden wird abgeschrieben. Friedrich erhält seinen Anteil an Kaprun, der Erzbischof den seinen an Sulzau zurück. 2) Die zwischen Konrads Vorvorgänger Friedrich und Friedrich von Velben begonnenen Einigungsverhandlungen werden damit abgeschlossen, daß Friedrich und seine Erben von dem Erzbischof mit dem Burgstall in Maierhofen und mit 10 Pfund Gülten aus [S. 733 Z. 35 f.] angeführten Gütern belehnt werden, die [der erwählte] Bischof Philipp ihm früher in Sulzau verliehen hatte. 3) Friedrich hat dem Erzbischof und dem Gotteshaus 10 Pfund Gülten von seinem Besitz Schweighof, Hohenöde und Pachsrain aufgegeben und sie wieder als rechtes Lehen empfangen. Dafür soll ihm der Erzbischof das halbe Burgstall in Maierhofen freimachen, und zwar das eine Viertel von Walter von Neunkirchen, das andere von denen, die es innehaben. Friedrich soll das Nutzungsrecht an Weide und Holz [zu rᷝgeſuͦche</i> vgl. Schmeller 2, 215 f.] gegen Sulzau hinauf haben, soweit wie es ihm der Erzbischof erlaubt, jedoch ohne neue Rodungen. 4) Friedrich hat dem Erzbischof Sulzau und alle Ansprüche, die er darauf hatte, aufgegeben. Er wird auch die Handfeste, die er darüber besitzt, herausgeben. Darauf hat ihm der Erzbischof die Burg anvertraut und er sich gegenüber Erzbischof und Gotteshaus eidlich verpflichtet, sie nach Salzburger Recht zu verwalten. Sollte jemand gegen Erzbischof und Gotteshaus für die Zeit, da Friedrich die Burg nicht innehat, Ansprüche auf Erstattung der Unterhaltungskosten erheben, so wird Friedrich für Erzbischof und Gotteshaus einstehen und erklären, als er die Burg dem Herzog Ludwig [II.] überantwortete, habe er ausdrücklich ausgemacht, daß die Burg mit Unterhaltungskosten nicht belastet werden dürfte. Er wird dies, wenn nötig, auch vor Gericht aussagen. Fördert Friedrich den Aufbau an der Burg in Maierhofen vom Martinstag [11. November] an in 5 Jahren so weit, daß 2 Stockwerke eines Turmes aufgemauert sind, und darüber ein Holzaufbau errichtet ist, und daß die Ringmauer so hoch geführt ist, daß ein Mann mit der Hand hinaufreichen kann, so wird er seinen Wohnsitz von Sulzau nach der neuen Burg in Maierhofen verlegen und Sulzau mitsamt der Handfeste dem Erzbischof und dem Gotteshaus übergeben. Wird der Bau böswillig oder gewaltsam gestört, und der Erzbischof schützt Friedrich nicht dagegen, so verlängert sich der Räumungstermin um die entsprechende Zeit. Um die Zeit, in der der Bau durch die angeführten Verhinderungsgründe stockte, wird der Räumungstermin über den 11. November 1297 hinaus verlegt. Für die Zeit bis zur Übergabe von Sulzau überläßt Friedrich dem Erzbischof seinen Turm in Kaprun; dieser wird den Turm im Einvernehmen mit Friedrich mit 2 Türmern besetzen, die ihm verantwortlich sind. Übergibt Friedrich Sulzau früher, so soll ihm auch Kaprun zurückgegeben werden. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW21090