Aussteller
Empfänger
chloſter/ hintz furſtencelle
Ausstellungsdatum
1290 Mai 1.
Ausstellungsort
Weitere Personen
Charleins chint / von Poppenperig, Charleins, Chvnrat / von Poppenperig, Chvnrats, Hainrich von Malgozzinge, Hainrichen / von Sigenhaim, Hainrichs hant / des Sigenhaimer, Ottachers, Ottleins, vlrich von Peterſhaim, vlrichs
Bemerkungen:
Seifrid der Frumesel von Schärding beurkundet, daß seine Eigenleute Ottlein, Ulrich, Charlein und Konrad, die Kinder Charleins von Poppenberg, ihr Anrecht auf das Gut zu Gurlay, das sie von Heinrich von Sigenheim, dem Sohn Ottachers, zu Lehen hatten, mit dessen Einwilligung dem Kloster zu Fürstenzell verkauft und aufgegeben haben. Heinrich hat seinerseits mit dem Einverständnis Seifrids, der Kinder Charleins und ihrer Verwandten das erwähnte Gut dem Kloster Fürstenzell als Seelgerät für sich und seine Familie übergeben. --
Literatur
MB. 5, 32.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW20725