Ott an sant Gorigen · vnd der samunge - 1297 Juni 8.

Zugangsnummer

2727 B

Urkunden im Archiv:

Austellungsort:

Ort
Elgg
Aussteller
Empfänger
sant Gorigen · vnd der samunge
Ausstellungsdatum
1297 Juni 8.
Ausstellungsort
Mitsiegler
friderichs jnsigel von frvͤntſperch
Gebharts · jnsigel von werwerch
Hertwigs jnsigel deſ Richters von Choffſtain
Zeuge
alber der Prvkkperger
Ch · der · Hæuſerer
friderich der satelchneht
Gebhart · prieſter
Gebhart · von Tyrberch
Hain̄r̄ · der Mænchinger
Hain̄r̄ · von Eben
Hain̄r̄ der wittoltſhouer
Herman
jordan · von andorf
liebart · von Meremſtain
Pertelme von liehtenwerde
Ruger von ſchalchen
Rupreht der abbt von ſand Gorigen
vaſolt der Chelner
wernher der prior
wilhalm · von fomp
Weitere Personen
Eberhartes ſvn von Ebs, Eberharts, Hain̄r̄, Rapotſ
Bemerkungen:
Otto, Sohn Eberharts von Ebs, beurkundet, daß er mit Zustimmung seiner Brüder Rapot, Eberhart und Heinrich an Kloster und Konvent von St. Georgenberg 1 Zinsgut rᷝ(vrboͤr)</i> zu rᷝPirchenwanch</i> als Seelgerät für sich, seine Ehefrau und alle seine Vorfahren, unbevogtet und mit dem Recht der Besetzung und Entsetzung wie bei anderem Klosterzinsgut, gegeben hat. Dafür soll für ihn bis zu seinem Tode eine Herrenpfründe eingerichtet werden. Solange er davon keinen Gebrauch macht, soll er alle Jahre zu Martini einen rᷝmaiſer</i> Saumweins erhalten. Stirbt er vor Inanspruchnahme der Pfründe, so sollen seine beiden ältesten Söhne zu ihren Lebzeiten den Saum[-Wein] erhalten, nach ihnen keiner mehr. Hat er aber die Pfründe beansprucht, so ensfällt der Anspruch auf den Saum[-Wein] und das Kloster ist weder von dem Zinsgut noch von dem Saum[-Wein] ihm oder jemandem anderen etwas schuldig. -- A und B fast wörtlich übereinstimmend, nicht von gleicher Hand. B Entwurf oder gleichzeitige Abschrift? Vgl. die Gegenurkunde des Abtes Corpus Nr. 2728. --
Literatur
Pockstaller S. 43.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40173