1284 Dezember 20

Zugangsnummer

N 266 (690 a)

Urkunden im Archiv:

Austellungsort:

Ausstellungsdatum
1284 Dezember 20
Bemerkungen:
Bischof Konrad [III.] von Straßburg bekundet, daß ihm die Brüder Herr Egelolf, Propst von Allen Heiligen zu Speyer, und die Herren Konrad, Werner und Günther von Landsberg, gemeinsam ihren Teil, groß oder klein, an der Stadt Niederehnheim, der ihr rechtliches Eigentum war, aufgegeben haben. Dafür soll ihnen der Bischof innerhalb von 5 Jahren, beginnend mit dem Michaelistag 1284, 86 Mark reines Silber Straßburger Gewichtes zahlen; diese sollen sie aus der Abgabe der Stadt Rheinau entnehmen, und zwar im ersten Jahr 18 Mark, in den nächsten 4 Jahren je 17 Mark, so daß die Brüder von Landsberg nach 5 Jahren voll ausbezahlt sind. Dazu verpflichtet sich der Bischof mit Zustimmung des Kapitels. Der Bischof verlehnt den genannten Besitz, der gemeinsamer Besitz der 4 Brüder gewesen, wieder an die 3 weltlichen Brüder von Landsberg Konrad, Werner und Günther. Dabei wird bestimmt: wenn einer der Brüder ohne Lehenserben stirbt, so soll dessen Teil -- wenn die Stadt geteilt ist oder geteilt wird -- an den nächsten Lehenserben von Landsberg fallen, es sei einer oder mehrere, und nicht an den Bischof zurückfallen, wie es in anderen Städten Recht und Brauch ist. Der Bischof verzichtet ausdrücklich auf dieses Recht und auf alle anderen Rechtsansprüche vor geistlichem und weltlichem Gericht, so lange ein lehensfähiger Landsberger lebt. Der Bischof bekundet weiter, daß Herr Eberhard von Landsberg und sein Bruder Konrad der Barrer für sich und ihre Geschwister ihren Anteil an der Stadt Niederehnheim, der ihr rechtliches Eigentum war, dem Bischof aufgegeben haben und dafür mit Zustimmung des Domkapitels 50 Mark reines Silber Straßburger Gewichtes erhalten sollen. Auch sie sollen den Betrag innerhalb von 5 Jahren in Raten von 10 Mark aus den Abgaben von Rheinau erhalten. Der Bischof verlehnt ihnen das aufgegebene Gut unter den gleichen Bedingungen wie das im ersten Teil der Urkunde behandelte. Beide Gruppen der Landsberger bestätigen die Aufgabe ihrer Anteile an Niederehnheim und die Belehnung durch den Bischof zu den genannten Bedingungen, wobei die Brüder Konrad, Werner und Günther hervorheben, daß sie auch den Anteil ihres Bruders, Propst Egelolf, erhalten haben. Das Domkapitel bezeugt sein Einverständnis mit den getroffenen Abmachungen und verspricht, den beiden Landsberger Partnern wegen des ausbedungenen Silbers keine Hindernisse in den Weg zu legen, da die Abmachungen zu Nutzen und Ehre des Stiftes geschehen sind. --
Literatur
Straßburg DpA. (G 3464 Nr. 29)
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50276