1295 März 29

Zugangsnummer

N 702 (2149 c)

Urkunden im Archiv:

Austellungsort:

Ausstellungsdatum
1295 März 29
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Leutwein von Werde und seine Ehefrau Perhte beurkunden, daß sie in freier Absicht sowie mit der Zustimmung ihrer Freunde Einkünfte von fünf Pfund Pfennigen auf ihrem Eigen zu Genstrebendorf [Gänserndorf, NÖ] mit allem Eigentumsrecht, wie sie es selber bisher besaßen, an Herrn Leupolt von Sachsengang [östl. Wien, NÖ] und seine Erben verkauft haben. Sie quittieren den Erhalt des Kaufpreises von 40 Pfund Wiener Pfennigen. Das verkaufte Eigentum geht ohne Einschränkung an Leupolt von Sachsengang über; er und seine Erben können zu eigenem Nutzen damit verfahren und es verkaufen, versetzen oder überlassen, wem sie wollen. Sollten die Einkünfte in Höhe von fünf Pfund nicht völlig aus dem Eigen in Genstrebendorf bezahlt werden können, so wird der Fehlbetrag aus anderswo gelegenem Besitz der Aussteller aufgebracht werden. Leutwein und seine Frau verpflichten sich, die fünf Pfund Einkünfte zu Genstrebendorf für Leupolt von Sachsengang und seine Erben vor jeder Beanspruchung von anderer Seite zu schützen, wie es dem Eigentumsrecht entspricht und landesüblich ist. Sollten nach dem Tode der Aussteller ihre Erben dem Herrn Leupolt von Sachsengang die fünf Pfund Einkünfte in Genstrebendorf vorenthalten, so wird von den Ausstellern die rechtliche Sicherung vorgesehen, daß Herr Leupolt und seine Erben zum Ausgleich fünf Pfund an Einkünften aus dem Besitz der Aussteller entnehmen dürfen, wo immer im ganzen Lande sie wollen. -- Wien NÖLA. (Privaturkunden Nr. 27). -- Zur Sache:
Literatur
Pröll, Sunnberg, S. 44, 46 ff.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50723