Empfänger
annvn
Johanſe dem Cloter burger von wintertur
Johanſe dem Cloter burger von wintertur
Ausstellungsdatum
1297 August 17.
Ausstellungsort
Mitsiegler
mit v̓nſeren Jnſigelen
Weitere Personen
Bertolts hus des schulthaiſſen, Burchartes ſeligen, Lúpherzen
Bemerkungen:
Priorin Agnes und der Konvent des Klosters Töß beurkunden, daß sie zum Vorteil des Klosters ihr [Bd. 4 S. 125 Z. 32-33] der Lage nach beschriebenes Haus in Winterthur an Herrn Johannes den Kloter, Bürger zu Winterthur, und dessen Ehefrau Anna als Leibgedinge gegeben haben. Als Zins ist alljährlich zu Martini ½ Mark guten Silbers Winterthurer Gewichtes abzuliefern. Da das Haus abgebrannt war, verbaute Johannes für das Kloster 23 Pfund Pfennige, die mit den Zinsen verrechnet werden. Ferner haben Johannes und Anna vom Kloster noch 2 [Bd. 4 S. 125 Z. 41-42] der Lage nach beschriebene Äcker als Leibgedinge erhalten. Dafür gaben sie dem Kloster einen Stadel in der unteren Vorstadt am Graben. Weiter erhielten sie vom Kloster als Leibgedinge die Wiesen, die [früher] dem rᷝLúpherzen</i> gehörten, gegen Zahlung von 9 Mark Winterthurer Silbers, deren Empfang quittiert wird. Alle als Leibgedinge verliehenen Besitzungen sind dem Kloster nach beider Tod frei. Die Priorin und deren Nachfolgerinnen werden dann für das Seelenheil der beiden alljährlich dem Konvent 1 Pfund Pfennige (je 10 Schillinge am 23. Juni und am 29. Juni) für Fisch aussetzen und die Jahrzeit beider Eheleute begehen lassen. Die Priorin verzichtet in eindringlicher Form auf alle Rechtsmittel, mit denen Johannes und Anna im Besitz von Haus, Äcker und Wiesen angefochten werden könnten oder mit denen sich das Kloster der Ausrichtung des Seelgerätes entziehen könnte. -- Vgl. Corpus Nr. 2769. -- Zürich SA. (Töß Nr. 152). -- Druck: ZU. 7, 23 f. Nr. 2421. Zur Sache: Vögeli, Leibding S. 57 und Anm. 7.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40216