Ausstellungsdatum
1293 Oktober 11
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Gedrut von Plenich [Plank s. Horn NÖ] beurkundet, daß sie mit Zustimmung ihrer Kinder ein Lehen zu Niederschleinz [Bz. Hollabrunn NÖ] dem Benediktinerstift Altenburg [Bz. Horn NÖ] als Seelgerät für ihren verstorbenen Gatten Heinrich ebenso wie für sich selbst und ihre Vorfahren abgabenfrei aufgegeben hat. Dieses Lehen, das von Konrad und Ulrich bewirtschaftet wird und das Abgaben von 12 Schilling Pfennigen einschließlich des rᷝweiſoͤt</i> erbringt, hat Heinrich bei voller Gesundheit dem Kloster Altenburg, wo er begraben werden wollte, gestiftet, doch mit der Klausel, daß Frau Gedrut oder ihre Kinder berechtigt seien, das Gut für 15 Pfund auszulösen. Auf dieses Recht wird in der Urkunde verzichtet. Ihr Sohn Seifrid hat das Gut am Tage der Bestattung Heinrichs zu Ehren Marias und der Heiligen, die dort ruhen, auf den Altar des hl. Lambrecht übergeben. Frau Gedrut und ihre Kinder werden rᷝgewer</i> für das Gut sein und, wo es nötig ist, für das Recht des Klosters eintreten. --
Literatur
FRA. II 21, 70 f. Nr. 65.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50623