Empfänger
Eptiſchin · · Elyzabethvn
Gotzhus
Gotzhus
Ausstellungsdatum
1291 November 15.
Ausstellungsort
Weitere Personen
vͦlrich, Berchtvn, Gvͦtvn, heinrich · Frvͤio, heinrich, Jacobs, Methild
Bemerkungen:
Der namentlich genannte Rat von Zürich beurkundet, daß der Zürcher Bürger Fruͤio mit dem Einverständnis und der Hand seiner Ehefrau Guete und ihrer Kinder Heinrich, Ulrich, Jakob, Mechtild und Berchta das Eigentumsrecht ihrer Hofstatt und ihres Hauses in der Salzgasse der Äbtissin Elisabeth [von Wetzikon] und ihrem Gotteshaus für 20 Mark Silber Zürcher Gelötes verkauft und den Betrag erhalten haben. Sie verpflichten sich, wenn es nötig ist, die Ansprüche auf den Besitz zu verteidigen. Die Äbtissin hat ihnen Haus und Hofstatt gegen einen jährlich am 16. Oktober fälligen Zins von 10 Mutt Dinkel verliehen. Zu dessen Zahlung sind sie verpflichtet, es sei denn, daß sie den Besitz dem Gotteshaus wieder aufgeben. --
Literatur
ZU. 2176.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW20979