Aussteller
Empfänger
goteſhuſe ſante / Johes ze Blaburron
Ausstellungsdatum
1288 April 4.
Ausstellungsort
Mitsiegler
Graven von helfenſtain
Zeuge
Cvͦnrat · der · amman deſ· kloſters
der · von Truchtelvingen
herman · der Graven von helfenſtain ſhriber
der · von Truchtelvingen
herman · der Graven von helfenſtain ſhriber
Weitere Personen
Friderich · von Gerhuſen, Lvcivn
Bemerkungen:
Marquart der Amman von Blaubeuren beurkundet, daß er der Kirche St. Johann zu Blaubeuren Gott zuliebe seinen Hof zu Asch, den er von Friedrich von Gerhausen als rechtes Eigen gekauft hatte, unter folgenden Bedingungen gegeben habe: 1) Stirbt Marquart nach seiner Ehefrau, so soll der Hof zu Asch rechtes Eigen von St. Johann zu Blaubeuren sein. 2) Stirbt er vor seiner Ehefrau Lucie, so soll der Hof zur Hälfte Eigen von Lucie sein und erst nach ihrem Tode ganz an St. Johann zu Blaubeuren fallen. 3) Die Herren des Stiftes St. Johann sollen nach Marquarts Tod daselbst seine Jahrzeit, mit Singen und Lesen, mit Wein und Brot und mit Gebet begehen, wie es gebräuchlich ist. Wird vergessen die Jahrzeit abzuhalten, dann fällt der Hof zu Asch mit allen Rechten an die rechtmäßigen Erben zurück. --
Literatur
WU. 3734.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW20463