Ausstellungsdatum
1298.
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Ludwig der Schenke aus der Au, ansässig auf Schwabegg, beurkundet, daß er durch Vollmacht rᷝ(gewalt)</i> des Herzogs Rudolf [I.] von Bayern, Pfalzgrafen von Rhein, Ansprüche gegenüber Propst und Kloster von St. Johann in Steingaden auf das Gut des verstorbenen Heinrich des Meiers von Wiedergeltingen und auf das Eigentumsrecht an dessen Brüdern besaß. Da er zur Erhebung dieser Ansprüche durch Feindseligkeit angestachelt wurde, wie er inzwischen bemerkt hat, hat der Propst Leute und Gut gegen sie (rᷝvns</i> [Ludwig und Herzog]) auf einem Verhandlungstag zu Erringen rechtmäßig behaupten können. Dort war 5 [Bd. 4 S. 193 Z. 8-10] namentlich genannten Leuten Vollmacht gegeben worden, wegen der Leute und des Gutes Recht zu sprechen. Diese und andere achtbare Leute sprachen mit rechtmäßigem Urteil Leute und Gut dem Kloster zu, da der Propst unter den Leuten seines Klosters die nächsten rᷝnagelmage</i> [vgl. Lexer 2, 17: Verwandte im letzten (siebenten) Grade] der Meier von Wiedergeltingen hat, mit deren Zeugnis, sowie mit Eid und Recht er Leute und Gut behauptete und ohne weitere gerichtliche Ansprüche künftig besitzen soll. --
Literatur
MB. 6, 563 f. Nr. 79.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40327