1295 Oktober 25

Zugangsnummer

N 733 (2257 c)

Urkunden im Archiv:

Austellungsort:

Ort
Walldürn
Ausstellungsdatum
1295 Oktober 25
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Graf Ludwig von Durne [Walldürn, Württ.] beurkundet, daß er den Herren Konrad dem Alten und Konrad dem Jungen von Weinsberg [nö. Heilbronn, Württ.] die Hälfte seiner Stadt Buchen [Odenwald] und des Gerichts daselbst mit allem Zubehör sowie die Hälfte der Dörfer Sindolsheim, Götzingen und Hettingen [alle ö. Buchen gelegen] und die dortigen Gerichte ganz als Pfand für 600 Pfund Haller setzen wird, die sie bis zum 6. Januar 1296 (rᷝbiz ze dem oberoſten tag</i>) zahlen sollen. Er wird ihnen die genannten Güter bis dahin oder möglichst bald danach freimachen und übereignen und ihnen darauf 80 Pfund Haller als Gülte anweisen. Fehlt an der Summe etwas, so wird er ihnen das Fehlende auf seinem anderen Teil von Buchen anweisen. In jedem Dorf soll Graf Ludwig einen rᷝbanwin</i> [Recht auf Weinausschank] haben. Alles Gut, das er mit Hilfe der Weinsberger durch Streit oder gerichtliche Klage (rᷝmit crieg oder mit clag</i>) wiedergewinnt, überläßt er zur Hälfte den Weinsbergern als Eigentum. Ausgenommen sind Ludwigs Ansprüche gegen den König, gegen Kraft von Hohenlohe und auf Zuzenhausen [s. Neckargemünd, Württ.]. Vom eingelösten Gut sollen die Weinsberger die Hälfte gegen Zahlung des halben Einlösungsgeldes erhalten. Wenn Ludwig von dem ganzen [hier genannten] Gut, sei es sein oder ihr Teil, weiterhin etwas versetzen oder verkaufen will, soll er das nur mit Zustimmung der Weinsberger tun, und den Wert soll eine von beiden Teilen eingesetzte Schätzungskommission von jederseits ein bis zwei Leuten und einem Obmann bestimmen. Die [Bd. V, S. 529 Z. 1 f. genannten] Beauftragten sollen das Vieh schätzen, das er dem König und den Weinsbergern in Trienz [b. Mosbach, Baden] weggenommen hatte; die Summe soll auf das genannte Gut geschlagen werden. Zudem wird Ludwig veranlassen, daß der Lehensherr, von dem die Güter zu Lehen sind, diese an die Weinsberger vergibt, wenn Ludwig den Vertrag bricht. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50755