Ausstellungsdatum
1290 Februar 3
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Anne von Juncholz, Ehefrau des verstorbenen Wernher des Roten von Laubegassen, beurkundet, daß sie in Übereinstimmung mit ihren Kindern, Wernher, Heinrich, Kuͦne und Rudolf, ihren Anteil an dem Gut in Innenheim [südl. Straßburg]- und zwar sowohl, was in Innenheim selbst liegt als auch was anderswo zu dem Gut gehört - an Bruder Heinrich, den Komtur, und die Brüder von St. Johannes in Dorlisheim im Bistum Straßburg als freies Eigen verkauft hat. Das Gut erbringt 140 Viertel und 3 Scheffel zur Hälfte Gerste, zur Hälfte Roggen. Anne und ihr Bruder Kuͦne von Juncholz hatten es als mütterliches Erbe übernommen, jetzt ist ihr Dienstmann Ludwig darauf ansässig. Den Kaufpreis, 100 Mark nnd 5 rᷝvierdunge</i> lötiges Straßburger Silber, hat Anne erhalten und zu ihrem Nutzen verwendet. Sie wird für das Gut rechtsgemäß bürgen. Die Söhne der Frau Anne bestätigen den Kaufvertrag, bekunden ihren Verzicht auf alle Rechte an dem Gut, die sie besitzen oder künftig gewinnen könnten, und bürgen mit ihrer Mutter gemeinsam rechtsgemäß für das Gut als freies Eigen der Brüder. Die Bürger von Rufach besiegeln die Urkunde mit dem Stadtsiegel. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50443