Ausstellungsdatum
1294 April 4
Bemerkungen:
Teilung der zu Maastricht gelegenen Erbmasse aus dem Nachlaß von Frau Sibe von Lichtenberg unter ihre Kinder; hier speziell: der Anteil Godeverts. -- In weitgehend gleichem Wortlaut wie N 621 bestätigen die Ritter Ogier van Haren, Vogt von Maastricht, und sein Sohn Ogier, Schultheiß des Herzogs in Maastricht, ferner Lenval, Schultheiß des Bischofs daselbst, und die Schöffen beider Seiten (des Herzogs und des Bischofs), daß die Brüder Godevert und Heinric von Lichtenberg sowie Rutgher Van Were als Vogt rᷝ(monbor)</i> ihrer Schwester, seiner Ehefrau, vor ihnen freiwillig erklärten, die Nachlaßteilung ihrer Mutter Frau Sibe für sich und ihre Nachkommen einhalten zu wollen, wie sie durch Los vor ihnen (den Maastrichter Vertretern) vorgenommen worden war. Dabei fielen auf Godeverts Teil die Bd. V S. 452 Z. 37 -- S. 454 Z. 1 aufgeführten Besitzungen und Einkünfte, darunter das Haus in der Breiten Straße, in dem Frau Sibe gewohnt hatte, mit allem Zubehör. -- Vgl. N 621 und N 630. --
Literatur
Franquinet, Charters Maastricht S. 13-17 Nr. 12.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50649