Aufbewahrende Institution Maastricht, Regionaal Historisch Centrum Limburg
Maastricht, Regionaal Historisch Centrum Limburg
Lade...
6 Ergebnisse
In diesem Archiv liegende Urkunden:
Gerade angezeigt 1 - 6 von 6
Urkunde 1294 April 4(CAO, 1294-04-04)Teilung der zu Maastricht gelegenen Erbmasse aus dem Nachlaß von Frau Sibe von Lichtenberg unter ihre Kinder; hier speziell: der Anteil Godeverts. -- In weitgehend gleichem Wortlaut wie N 621 bestätigen die Ritter Ogier van Haren, Vogt von Maastricht, und sein Sohn Ogier, Schultheiß des Herzogs in Maastricht, ferner Lenval, Schultheiß des Bischofs daselbst, und die Schöffen beider Seiten (des Herzogs und des Bischofs), daß die Brüder Godevert und Heinric von Lichtenberg sowie Rutgher Van Were als Vogt rᷝ(monbor) ihrer Schwester, seiner Ehefrau, vor ihnen freiwillig erklärten, die Nachlaßteilung ihrer Mutter Frau Sibe für sich und ihre Nachkommen einhalten zu wollen, wie sie durch Los vor ihnen (den Maastrichter Vertretern) vorgenommen worden war. Dabei fielen auf Godeverts Teil die Bd. V S. 452 Z. 37 -- S. 454 Z. 1 aufgeführten Besitzungen und Einkünfte, darunter das Haus in der Breiten Straße, in dem Frau Sibe gewohnt hatte, mit allem Zubehör. -- Vgl. N 621 und N 630. --Urkunde 1294 Mai 9(CAO, 1294-05-09)Bestätigung einer Vereinbarung zwischen Frau Sibe [von Lichtenberg] von Maastricht und ihren Kindern, die Mittwoch nach Ostern 1267 (20. April) vor Schultheiß und Schöffen von St. Pieter b. Maastricht geschlossen worden war. -- Ritter Ogier van Haren, Vogt von St. Pieter, der Schultheiß Liebrecht van Milne und die namentlich genannten Schöffen von St. Pieter beurkunden, daß sie mit den übrigen damals amtierenden Schöffen zugegen waren, als am Mittwoch nach Ostern Frau Sibe von Maastricht, ihre Söhne, Riter Godevert von Lichtenberg und Heinric und deren Schwester Elisabeth vor ihnen erschienen. Damals verzichtete Frau Sibe zugunsten ihrer Kinder vollkommen auf allen unten (Bd. V S. 461 - S. 462 Z. 8) verzeichneten Besitz im Gerichtssprengel von St. Pieter. Die Aussteller hatten anerkannt, daß der Verzicht Frau Sibes allen Anforderungen entsprechend vollzogen war. Danach traten Ritter Godevert und Elisabeth vor und erklärten, daß sie auf ihren Anteil an dem genannten Gut zugunsten ihres Bruders Heinric und dessen Erben aus Anlaß seiner Eheschließung verzichteten. Auch dieser Verzicht wurde als rechtsgültig vollzogen anerkannt. Danach trat Heinric vor und übertrug das gesamte hier genannte Gut als Morgengabe rᷝ(doarie) auf seine Gemahlin Frau Nese, Tochter Gherards van Herck, eines Bürgers von Ludeke, als ewigen und erblichen Besitz für sie und ihre Nachkommen. Die Aussteller hatten mit rechtem Urteil und in voller Besetzung erkannt, daß hiermit Frau Nese genuggetan sei, und daß sie und ihre Erben in dem Besitz des Gutes als Morgengabe gesichert seien. -- Ogier van Haren teilt mit, daß er sein Siegel an die Urkunde hängt, weil er bei der Verhandlung zugegen war und als Vogt die Übertragung des genannten Gutes vollzogen hatte. Die oben genannten Schöffen von St. Pieter haben die Übereinkunft von neuem anerkannt und ihren jetzt amtierenden Mitschöffen mitgeteilt sowie ihre Siegel als Bezeugung der Wahrheit angehängt. Die genannten drei neuen Schöffen endlich siegeln die Urkunde auf Grund der Aussage der 4 alten Schöffen, die bei der Verhandlung zugegen gewesen waren. -- Vgl. N 621, 628, 630. --Urkunde Goda metter ghenaden onſ heren abdiſſe van thoren an arnoude van der bieſtraten - 1297 Oktober 26.(CAO, 1297-10-26) Goda metter ghenaden onſ heren abdiſſe van thorenÄbtissin Guda von Thorn beurkundet, daß sie an Arnold van der Biestraten und dessen Erben von Seiten des rᷝſtoechuus von Thorn all den Besitz, der zu Gilse liegt, zu Erbrecht gegeben hat, den Herr Jakob, der Dekan der Kirche von Hilvarenbeek, zur rᷝcapelrien [Stiftung zum Unterhalt eines Kaplans] von Thorn gegeben hat. Als Abgabe sind alljährlich 5 Sester Roggen nach dem Maß von Breda und 20 Schillinge zu leisten, wie sie die Herren des Landes einnehmen und die man Herrengülte nennt. Dabei ist ausgemacht, daß Arnold den Zins des Gutes von Seiten des rᷝſtoechuus von Thorn rᷝte ſcinne, oder wo er erhoben wird, entrichten soll. Damit dieser Besitz rᷝ(pant) gesichert bleibt, hat Arnold Haus und Hof mit Zubehör und 3½ rᷝboenre [Landmaß] bebauten Landes dazu gesetzt und wird für den Zins mit diesem Besitz ebenso wie mit dem anderen einstehen. Eine Veränderung darf nur unter Aufrechterhaltung der 20 Schillinge Herrengülte und des Zinses geschehen. Die 5 Sester Roggen soll Arnold oder der Inhaber des Besitzes jeweils zu Mariä Lichtmeß abliefern, [ebenso] die 20 Schillinge Herrengülte. -- Maastricht, Limburg. RA. (Arch. d. Reichsabtei Thorn). -- Druck: Habets, Archieven Thorn 1, 73 f. Nr. 79.Urkunde 1294 Februar 28(CAO, 1294-02-28)Lenval der Schultheiß und die namentlich genannten Schöffen von St. Pieter bei Maastricht beurkunden, daß vor ihnen erschienen die Brüder Ritter Godevert und Heinric von Lichtenberg und Rutgher van Were als Vogt rᷝ(monbor) der Jungfrau Elisabeth, seiner Ehefrau, der Schwester der beiden Brüder von Lichtenberg. Sie bestätigten für sich und ihre Erben, daß sie gegenseitig den Erbteilungsvertrag über die Hinterlassenschaft ihrer Mutter, Frau Sibe, einhalten wollten, über den jeder von ihnen eine von der Stadt besiegelte Urkunde besitzt. Heinric von Lichtenberg soll aus dem Nachlaß den im Gerichtsbezirk von St. Pieter gelegenen (Bd. V S. 447 Z. 36 -- S. 448 Z. 10 beschriebenen) Landbesitz behalten, mit der Abmachung, daß jeder der drei Beteiligten ein Drittel der Abgaben aufbringt, die das ganze, ihnen aus dem Nachlaß von Frau Sibe zugefallene Land im Gerichtsbezirk von St. Pieter zahlt. Ruthger van Were und Jungfrau Elisabeth, Frau Sibes Tochter, seine Ehefrau, haben vor dem Schultheiß und den Schöffen vollgültigen Verzicht geleistet auf den dritten Teil des Hofes von Lichtenberg mit allem Zubehör, außer dem oben beschriebenen Ackerland rᷝ(couter lant), das sie dem Besitz des Herrn Heinric zugeteilt haben. Dafür hat Herr Heinric sie freigesprochen von der schuldigen Zahlung eines Anteils für einen Wohnsitz, den Frau Sibe ihm (Heinric) zu seiner Heirat mit Frau Nese van Ludeke zugesprochen hatte. -- Vgl. N 628 und N 630. --Urkunde 1294 April 6(CAO, 1294-04-06)Verteilung der Erbmasse aus dem Nachlaß von Frau Sibe von Lichtenberg unter ihre Kinder. Diese Urkunde enthält Bd. V S. 454 Z. 34 -- S. 457 Z. 7 die Beschreibung der Heinric von Lichtenberg zufallenden Güter in Maastricht. -- Vgl. N 621 und N 628. --Urkunde König Friedrich II. an Maastricht, Stift St. Servatius - 28.7.1215(LBA, 1215-07-28) Friedrich II., Heiliges Römisches Reich, Kaiser