Ausstellungsdatum
1297 Dezember 16.
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Abt Ulrich und der Konvent von Ebersberg erklären sich bereit, die ihnen von 12 [Bd. 4 S. 185 Z. 22-24] genannten Ratsmitgliedern der Stadt München urkundlich bescheinigten Rechte und Pflichten einzuhalten: 1) Das Haus des Klosters in München soll für 12 Pfund Pfennige versteuert werden, gleichgültig ob viel oder wenig daran gebaut wird. 2) Das Kloster soll, solange es Steuern zahlt, das Bürgerrecht und alle Rechte genießen, die die anderen Bürger von München besitzen. --
Literatur
Denkmäler d. Münch. Stadtrechts 1, 52 f. Nr. 26.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40312