Geographischer Ort Kloster Frauenchiemsee
Kloster Frauenchiemsee
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Urkunde 1299 August 24.(CAO, 1324-08-24)Bertold der Regensburger, Bürger zu Augsburg, Sohn Heinrichs des Regensburgers, beurkundet, daß er mit Zustimmung seiner Ehefrau Mechthild für seinen Oheim Alber den Schiemer als Bußleistung an die Verwandten des verstorbenen [ermordeten, vgl. Corpus Nr. 1634] Konrad Notkauf, wozu sie diesen [Alber] gezwungen rᷝ(benoͤtte) hatten und wofür Bertold Bürge geworden ist, 1 Pfund Pfennige Gülten aus seinem ihm als Eigentum gehörenden Anteil an einem Garten, der vor dem rᷝBorger liegt, als Seelgerät für jenen Notkauf an das Heiliggeistspital vor der Stadt Augsburg gegeben hat. Da Bertolds Anteil mehr als ein Pfund einbringt, sollen er oder seine Erben [selbst] das Pfund alljährlich 8 Tage vor oder nach dem Weißen Sonntag [Invocavit] abliefern, widrigenfalls Bertolds Anteil an dem Garten rechtlich als in Zinsverzug geraten gelten soll. Das Pfund Gülte haben Bertold und seine Ehefrau für sich und alle ihre jetzigen und künftigen Erben ihnen als Eigen aufgegeben und entsprechend dem Stadtrecht mit rᷝgelerten worten darauf verzichtet. Sie werden es ihnen auch entsprechend dem Stadtrecht als Eigentum schützen rᷝ(ſtœten). -- Vgl. Corpus Nr. 1634. --Urkunde 1299 August 23.(CAO, 1324-08-23)Konrad Trautsun beurkundet, daß im Auftrage seiner Herren, der Herzöge Otto, Ludwig und Heinrich von Kärnten, Grafen von Tirol und Görz, und vor ihren Dienstleuten Heinrich [von Rotenburg, bei Jenbach/Tirol] dem Hofmeister, Heinrich von Aufenstein dem Alten, Auto, Richter von Innsbruck, Hiltbrand dem Perchtinger und Sighart Kolbe mit deren Rat und Schiedsspruch der Streit zwischen der Äbtissin Herburg von [Frauen-]Chiemsee und deren Kloster einerseits und Konrad Trautsun, seinen Erben und Verwandten rᷝ(vrivnt) anderseits wegen einiger Lehenschaft, die Konrads Vorfahren behaupteten, vom Kloster [zu besitzen], uud die auch Konrad beansprucht hat und um die er gestritten hat, [nämlich] daß das Kloster ihm jedes dritte Jahr ein Pferd geben sollte, wie folgt beigelegt und entschieden worden ist: Konrad tritt für sich, seine Erben und seine Verwandten von allem Recht zurück und entäußert sich allen Rechtes, das sie an der Lehenschaft besitzen sollten oder könnten, gleichgültig, ob ihnen dabei geistliches oder weltliches Recht helfen könnte. Dafür hat er von der Äbtissin 15 Mark erhalten, deren Empfang er bestätigt. Wenn künftig das Kloster von irgendwelchen Erben und Verwandten Konrads oder von sonst jemand in dieser Streitsache angefochten oder angesprochen werden sollte, so wird Konrad für das Kloster eintreten und die [Ansprüche] ohne Unkosten für das Kloster abwehren. Bisherige Schädigungen, die das Kloster von ihm oder auf seine Veranlassung erlitten hat, gelten als erledigt. -- Von gleicher Hand wie Corpus Nr. 3464, 3479. --