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Urkunde 1298 April 5.(CAO, 1323-04-05)Priorin Peters und der Konvent von Engeltal beurkunden, daß sie alljährlich an Schwester Gertraut und Schwester Diemut, die Töchter Wernhers vom Stein, 11 Schillinge weniger 10 [Pfennige] der langen Pfennige aus 2 Krämerbuden rᷝ(cromen) in Nürnberg [als Gegenwert] für 19 Pfund Haller geben sollen, die den Schwestern von ihrer verstorbenen Großmutter Alheid und ihrer verstorbenen Mutter Judith rᷝ(Gevte) bei ihrem Tode vermacht wurden. Die Krämerbuden sind Eigentum des Klosters; die eine ist Zinsbesitz rᷝ(erbe) von Siegfried dem Streckfaden, die andere von Hermann dem Teufel. Das Geld [die 19 Pfund] wurde dem Kloster übergeben und zu dessen Nutz angelegt. Nach dem Tode einer der Schwestern soll die andere die Gülte allein erhalten. Nach beider Tod fällt sie dem Kloster wieder zu. -- Vgl. Corpus Nr. 2719. Dorf heißt die eine der Schwestern Gerhaus, in Corpus Nr. 2960 hingegen Gertraut. Der Rückvermerk der Urkunde Corpus Nr. 2719 aus dem 14. Jh. schreibt bereits rᷝGertrauden. Sicher hat sich der Schreiber der Urkunde Corpus Nr. 2719 geirrt, da der Name Gerhaus ganz ungewöhnlich ist. --