Aufbewahrende Institution
Innsbruck, Landesregierungsarchiv

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Archiv-Typ:

Landesregierungsarchiv

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Ort
Innsbruck


In diesem Archiv liegende Urkunden:

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    Urkunde
    Grave Albreht von Goͤrz vnd von Tyrol an Friderich; Ræimbreht von Schoͤnnekke - 1287 Mai 6.
    (CAO, 1312-05-06) Grave Albreht von Goͤrz vnd von Tyrol
    Graf Albrecht von Görz und Tirol, beurkundet, daß er persönlich den Streit zwischen den Brüdern Friedrich und Reinbrecht von Schöneck, betreffend ein Abkommen, das früher nach dem Rat ihrer rᷝfriwende zwischen ihnen zustande gekommen und in ihren rᷝtœilhantfeſten schriftlich niedergelegt worden war, zu Drauburg zwischen ihnen und ihren Erben, wie folgt, beigelegt habe. Reinbrecht soll mit Friedrichs gutem Willen bis zum 29. IX. 1292 auf St. Michelsburg wohnen bleiben und auch innerhalb der vier Grenzen, die zwischen ihnen ausgemacht und in Friedrichs Handfeste schriftlich fixiert sind, während dieser fünf Jahre nirgends anderswo wohnen, als zu St. Michelsburg. Nach diesen fünf Jahren aber sollen weder Reinbrecht noch seine Erben nicht weiter innerhalb der erwähnten vier Grenzen wohnen, weder zu St. Michelsburg noch anderwo, ausser mit Einwilligung Friedrichs und seiner Erben. Wenn einer der beiden Teile diesen Vertrag bricht, wird Graf Albrecht dem verletzten Teil mit Hilfe und Rat beistehen. --
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    Urkunde
    1292 Februar 25.
    (CAO, 1317-02-25)
    Abt Rudolf und der Konvent von Stams beurkunden, daß sie wegen der treuen Hilfe, die ihnen von den Verwandten der Herren Gebhart von Starkenberg und Johann von Ramuß widerfahren ist, den Dienst [=Erbpachtzins. Vgl. Rechtswb. 2, 861 f.], den ihre Großmutter von Wiesberg zu leisten hatte, bis zum 11. November auf dem Gut stehen lassen werden. Wenn sie ihn dann einlösen, so verbleibt ihnen die Gülte, sofern sie nach Vereinbarung darüber eine mit ihren Siegeln versehene Handfeste ausstellen. --
  • Urkunde
    1296 März 15
    (CAO, 1321-03-15)
    Ulrich von Velturns [b. Klausen a. Eisack, Südtirol] beurkundet, daß er den Brüdern Jacob und Eckehard von Villanders [Südtirol], den Söhnen Eckehards von Villanders, und ihren Erben in Anerkennung der ihm erwiesenen Dienste seine Eigentumsrechte an zwei Teilen eines Hofes in [vermutlich] Schrambach [sw. Brixen, Südtirol] übertragen hat. Diesen Hof, dessen Lage im letzten Teil der Urkunde genau beschrieben wird, hatten Jacob und Eckehard mit der Zustimmung Ulrichs und mit Einwilligung Willehalms, des Sohnes seines Vetters, von Gebhart von Uollnes [wohl Vilnös, Dorf u. Tal b. Klausen a. Eisack, Südtirol] für 28 Mark gekauft. --
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    Urkunde
    Cvͦnrat fon Starchenbrech an hainrich hirzſpch - 1265 April 5.
    (CAO, 1290-04-05) Cvͦnrat fon Starchenbrech
    Konrad von Starkenberg beurkundet, daß er Heinrich Hirzsperg seine Höfe zu Scurffen in Püzzental und Rigeln und den Stihtacker und das Bonland zu Wens zu rechtem Eigen gegeben hat gegen die Calcaire zu Tarrenz und den Bichel, das Gut Rüdeger Tachelins; ferner habe ihm Heinrich 5 Mark Schulden nach- und den Hof zu Roßlach abgabenfrei gelassen. --
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    Urkunde
    Rvdolf von Gotes genaden Pfallentzgraf ze Reine / vnd Hertzog ze Baiern an Bvrgærn ze Chitzpvͤhel - 1297 März 23.
    (CAO, 1322-03-23) Rvdolf von Gotes genaden Pfallentzgraf ze Reine / vnd Hertzog ze Baiern
    Rudolf [I.], Pfalzgraf zu Rhein, Herzog zu Bayern, gibt seinen Bürgern zu Kitzbühel, damit sie ihm rᷝgvͤtlicher dienen und rᷝvroͤlicher bawen und den Markt zu Kitzbühel um so besser befestigen, seine beiden Güter zu Schattberg. Sie sollen ihnen als rᷝatzvnge [für Pferdefutter] und als Weide dienen wie [unlesbare Stelle] in Kitzbühel. Die Bürger und kein anderer sollen diese Weide besitzen und nützen. -- Vgl. Corpus Nr. 2640. --
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    König Friedrich II. an Chur, Kloster St. Lucius - 14.2.1214
    (LBA, 1214-02-14) Friedrich II., Heiliges Römisches Reich, Kaiser
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    Urkunde
    128[5] März [4]
    (CAO, 1310-03-04)
    Albert [IV.], Graf von Görz und Tirol, beurkundet, daß er seinem Bruder, dem Grafen Meinhard [IV.] von Görz und Tirol die Zölle zu Innsbruck, Lueg, Telle und Passeier vom kommenden Sankt Martinstag [11. November] an und seinen Zoll in Bozen vom 15. August an (rᷝunſer vrowen tage ze mittem ovgeſ[sup]*[/sup]) überlassen habe. Für die Zölle soll Meinhard ihm (je?) (10)000 Pfund und 300 Pfund Berner zahlen. Die Zahlungsregelungen sind im weiteren schwierig und nicht vollständig zu rekonstruieren, da der Urkundentext nur lückenhaft erhalten ist. Unter anderem wird eine Zweijahres\frist [Bd. V, S. 575 Z. 20] erwähnt, innerhalb derer pro Jahr 2000 Pfund und 100 Pfund der zuvor erwähnten Münzen zum 30. November (rᷝſande And[sup]***[/sup] tak) und je noch einmal die gleiche Summe am 2. Februar (rᷝliechtmiſſe) und zu Pfingsten fällig werden. --
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    Urkunde
    Burchart geheiſſen der Graue von Theningen - 1283 August 28.
    (CAO, 1308-08-28) Burchart geheiſſen der Graue von Theningen
    Burchart, Graf von Teningen, beurkundet, daß er Konrad dem Basler, dem Sohn seiner verstorbenen Schwester, seinen Zehnten, den er vom Stift Einsiedeln und alle seine Vorfahren zu Erblehen hatte, gegeben habe, und zwar zu einer Zeit, bevor er, Burchart, vom Abt und Kapitel von Einsiedeln darum angesprochen wurde. Er habe dem Neffen den Zehnten so gegeben, daß er, der Oheim, ihn, solange er lebt oder will, nießen soll. Nach seinem Tod geht der Zehnte an den Neffen mit allen Erbrechten über. Abt Meinwart von Tennenbach beglaubigt das mit seinem Insiegel und beurkundet, daß diese Gabe vor ihm und namentlich genannten Zeugen, unter anderen auch Bischof Heinrich von Basel, geschah. --
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    Urkunde
    1296 Januar 2.
    (CAO, 1321-01-02)
    Teilungsvertrag der Brüder Magens und Berchtold von Utenheim über die ihnen von ihrer Mutter, Frau Otilie, zugefallene Erbschaft. Herr Berchtold erhält den Hof rᷝzeder alten Stegen mit allem Zubehör. Magens' Anteil besteht aus 1 Lehen rᷝvf Aſpach, 1 Lehen rᷝvf Levnepach ze ekke [Lappach], 1 Lehen rᷝze Winchel, 1 Haus zu rᷝſant Maurizien [Sand in Taufers] mit den Äckern auf dem Feld von Taufers und allen Zehnten, die die Brüder auf dem Berge in Ahornach gehabt haben. --
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    Urkunde
    Um 1284.
    (CAO, 1284-01-01)
    Heinrich von Starkenburg und Georg von Schwangau beurkunden den Tausch namentlich aufgezählter Eigenleute. --