Urkunden
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Urkunde Hadmar; Erchenger / Bruder van Weſen an fverſt / Hertgzog Albrecht van Oſterich / vnd van Steyr - 1294 März 3.(CAO, 1319-03-03) Hadmar; Erchenger / Bruder van WeſenDie Brüder Hadmar und Erchenger von Wesen geloben feierlich, da ihr Herr, Herzog Albrecht [I.] von Österreich, ihnen und ihren Leuten völlig vergeben hat, was sie gegen ihn und seine Lande getan haben, daß sie ihm und seinen Kindern zu seinen Lebzeiten, wie ein Dienstmann soll, mit ganzer Treue dienen werden. Zum Zeichen ihrer Dienstwilligkeit und Treue versprechen sie, ihren Turm in Wesen ihrem Onkel Ortolf von Pollheim oder nach dessen Tod nach Wahl des Herzogs einem seiner Brüder von Ostern 1294 ab 3 Jahre lang zu überantworten. Begehen sie in den 3 Jahren etwas gegen den Herzog oder seine Lande, das wider Treue und Ehre verstößt, so soll Ortolf oder der jeweilige Turmvogt den Turm dem Herzog übergeben. Verhalten sie sich in der Frist gegenüber dem Herzog und seinen Landen loyal, so sollen sie nach Ablauf der 3 Jahre den Turm zurückerhalten. Für Vergehen, die nicht gegen die Treueverpflichtung verstoßen, soll ihnen der Herzog einen Gerichtstag setzen und die Sache nach Dienstmannenrecht entscheiden. --Urkunde Rudolf von gotis gnaden Phallentzgrafe ze Riͤne · vnd Herzoge ze Baiern an burger ze Am- berch - 1294 März 3.(CAO, 1319-03-03) Rudolf von gotis gnaden Phallentzgrafe ze Riͤne · vnd Herzoge ze BaiernRudolf [I.], Pfalzgraf bei Rhein und Herzog zu Bayern, bestätigt von neuem den Bürgern von Amberg ihre Rechte und guten Gewohnheiten, die ihnen sein verstorbener Vater, Herzog Ludwig [II.], bestätigt hatte. -- Nicht aus der herzogl. Kanzlei. --Urkunde Cuͦnrat der Scheinke von Winterſteten genant an C · den lengeſten; Gemalen huͦte; gotteſhuſe ze win- garten u.A. - 1294 März 3 bis 6.(CAO, 1319-03-03) Cuͦnrat der Scheinke von Winterſteten genantSchenk Konrad von Winterstetten verkauft 4 [Bd 3 S. 188 Z. 33] genannte Leute für 10 Schillinge gemeiner Pfennige dem Kloster Weingarten und erhält sie [die Leute] für sich und seine Erben gegen einen jährlichen Zins von 3 Pfennigen als Zinslehen zurück. --Urkunde Rat von Zúrich an Berchtun Tv̓mbſchinun - 1294 März 5.(CAO, 1319-03-05) Rat von ZúrichDer namentlich genannte Rat von Zürich beurkundet, daß Frau Adelheid, Witwe des Jakob Gnursser, im Einverständnis und mit der Hand ihrer Kinder Konrad, Johannes und Margarethe sowie ihres gerichtlich bestellten Vormundes Konrad Gnursser ihr der Lage nach [Bd. 3 S. 189 Z. 1-2] beschriebenes Haus mit allen dazugehörigen Rechten und Freiheiten an Frau Berchta Tumbschina, Ehefrau Wetzels des Huller, für 16 Mark Silbers Zürcher Gelötes verkauft und in ihre Hand aufgegeben hat. Sie hat das Silber erhalten. Sie und alle ihre Erben werden Frau Berchta und deren Erben im Bedarfsfall für das Haus rᷝweren sein. In eindringlicher Form haben sie und ihre Tochter Margarethe eidlich auf alle späteren Forderungen und Ansprüche auf das Haus verzichtet. Frau Berchta hat vor dem Rat das Haus ihrem Ehemann Wetzel als Leibgedinge bestimmt und es, wenn sie Kinder haben sollten, diesen als Eigentum ausgesetzt. -- Vgl. Corpus Nr. 2031. --