Urkunden
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Urkunde 1293 Januar 8(CAO, 1318-01-08)Eckhart von Tann (Altentann b. Henndorf, Salzb.) beurkundet, daß Friedrich von Schernberg (b. St. Veit im Pongau, Salzb.), dessen Bruder Ermrich, ihre Schwestern Diemut, Osanna, Elisabeth, Genta und Kunegunt sowie Otto der Maurer und alle ihre Erben und Nachkommen auf allen Anspruch verzichtet haben, den sie auf den Zehnten von Fuschl (Salzb.) hatten, und daß sie diesen Anspruch gegenüber dem Bischof Friedrich von Chiemsee und dessen Gotteshaus aufgegeben haben. --Urkunde 1293 Januar 17(CAO, 1318-01-17)Arnolt der Swap, Dienstmann rᷝ(holde) des Heiliggeistspitals zu Wien, und seine Ehefrau Alhait beurkunden, daß sie den Spitalmeister des Heiliggeistspitals, Bruder Leupolt, gebeten haben, ihnen von den Abgaben eines Hauses an das Spital, die ein Pfund Pfennige und 12 Hühner betrugen, die Lieferung der 12 Hühner zu erlassen. Leupolt gewährte dies mit Zustimmung seiner Brüder unter der Bedingung, daß das Haus nach dem Tode der beiden Eheleute frei an das Spital übergehen solle. Arnolt bekundet weiter, daß Bruder Leupolt ihm wegen einer Notlage des Spitals die Hofstatt eines Weingartens in Egelsee (NÖ) für 20 Pfund Wiener Pfennige verkauft hat, ebenfalls mit der Maßgabe, daß die Hofstatt nach dem Tode der beiden Eheleute an das Spital fallen soll. Von der Hofstatt ist dem Spital jährlich eine Abgabe von 25 Pfennigen zu entrichten. Die Eheleute dürfen weder das Haus noch die Hofstatt verkaufen, versetzen oder an Wert vermindern noch in andere Hände übergehen lassen. --)Urkunde 1293 Januar 20(CAO, 1318-01-20)Albrecht von dem Burgetor und sein Bruder Arnolt beurkunden, daß sie die Läubermühle (Gemeinde Minderoffingen b. Nördlingen) mit allem Zubehör für 10 Pfund Haller als Eigentum an Konrad den Offinger (einen Nördlinger Bürger) verkauft haben, der die Mühle bisher von ihnen zu Lehen hatte. Sie bestätigen den Empfang des Geldes. Sie selbst und ihre Erben werden Konrad und dessen Erben das Eigentum entsprechend dem Landrecht bestätigen. Ansprüche, die bis dahin auf die Mühle geltend gemacht werden, werden die Brüder und deren Erben ohne Schaden für Konrad und seine Erben bereinigen. --