Urkunden
Dauerhafte URI für die Sammlunghttps://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/doc/5
Urkunde ************art von Katzenellenbogen an **************************************em Marſhalch von Bappenhain - 1293 Februar 16.(CAO, 1318-02-16) ************art von KatzenellenbogenBurchart von Katzenellenbogen beurkundet, daß er dem Marschall Hildebrand von Pappenheim [bis zu einem bestimmten Termin] 250 Mark Silbers Konstanzer Gelötes schuldig ist. Für diese Summe hat er ihm 12 [S. 20 Z. 14-18] namentlich genannte Bürgen gestellt. Sollte er dem Marschall zu dem festgesetzten Termin das Geld nicht zurückzahlen, so wird der Marschall, seine Erben oder sein Bruder, Marschall Heinrich, die Bürgen bei den ihnen gegebenen Versprechungen mahnen. Die Bürgen sollen 8 Tage nach erfolgter Mahnung, falls das Geld nicht inzwischen zurückgezahlt wird, nach einem [S. 20 Z. 24-29] beschriebenen Plan an verschiedenen Orten Einlager halten. Wer nach der Mahnung selbst nicht leisten will, soll einen ehrbaren Ritter statt seiner schicken, außer 6 [S. 20 Z. 31-33] genannten [offenbar nicht so vornehmen] Bürgen, die [nur] einen edlen Knecht zu schicken brauchen. Stirbt ein Bürge vor dem Termin der Zahlung, so wird der Aussteller nach erfolgter Mahnung binnen Monatsfrist einen ebensoguten stellen. Versäumt er das, soll Hildebrand die Bürgen mahnen, die solange Einlager halten müssen, bis der [fehlende] Bürge gestellt ist. --