Urkunden
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Urkunde 1299 Juni 14.(CAO, 1324-06-14)Graf Friedrich der Alte von Leiningen beurkundet, daß er mit Bischof Emich von Freising folgenden Freundschaftsvertrag geschlossen hat: Friedrich wird seine Tochter einem der Söhne des verstorbenen Wildgrafen Raub, eines Bruders von Emich, zur Frau geben. Innerhalb von einem Jahr nach vollzogenem Beilager wird er seinem Schwiegersohn entsprechend dem Landesrecht als Mitgift 1000 Mark üblicher Kölner geben. Zahlt er nicht, so soll er seinem Schwiegersohn im gleichen Zeitraum 100 Mark Kölnischer Pfennige jährlicher Gülte möglichst nahe bei dem Dorf rᷝflanheim [Flonheim, Kr. Alzey?] bereitstellen. Für die Einhaltung hat er 10 [Bd. 4 S. 495 Z. 24-28] namentlich genannte Bürgen gestellt, die bei einem schuldhaften Versäumnis Friedrichs im Auftrage Emichs oder von anderen Verwandten des Schwiegersohns zum Einlager in Rockenhausen [Pfalz] aufgefordert werden können, und zwar jeder mit einem Knecht und einem Pferd. Wenn Friedrich innerhalb der Laufzeit des Vertrages grundlos [von seinen Verpflichtungen] zurücktritt, dann können emich, der Schwiegersohn oder andere Verwandte von diesem die Bürgen wegen der 1000 Mark Kölner Pfennige zum Einlager auffordern, und diese müssen der Mahnung folgen. Stirbt einer der Bürgen, so soll Friedrich in Monatsfrist einen neuen stellen, widrigenfalls die anderen Bürgen so lange einlagern müssen. Die Bürgen geben über ihre Pflichten eine gesonderte Erklärung ab. -- Weitere Eheverträge des Leiningers vgl. Corpus Nr. 1000, 1638. --