Graf Florens [V.] von Holland beurkundet, daß ihm der Ritter Harbaren van Haestrecht zu freiem Eigen sein Schloß in Haestrecht mit Hof, Feld und umliegendem Land von 50 Morgen aufgegeben hat und er [Florens] es ihm [Harbaren] als Erblehen wiedergegeben hat. Doch soll das Schloß dem Grafen und seinen Nachkommen jederzeit offen stehen. --