1285 Oktober 12

dc.coverage.temporal1260-10-12P1310-10-12
dc.date.accessioned2023-11-01T08:20:24Z
dc.date.available2023-11-01T08:20:24Z
dc.date.created1285-10-12
dc.date.issued1285-10-12
dc.description.abstractGhysebrecht, Herr von Ysselstein, bekundet, daß er auf die niedere Gerichtsbarkeit (rᷝdaghelix gherechte</i>) von Merlo und in dem Oberyssel genannten Bereich, der sich vom Mernedeich längs dem Ysseldeich bis zu seiner Burg Ysselstein erstreckt, mit allen Abgaben der dort liegenden Höfe keinen Anspruch hat, wie auch seine Vorfahren ihn nicht hatten und seine Nachkommen nicht haben sollen. Vielmehr gehört die genannte niedere Gerichtsbarkeit mit ihren Abgaben dem Dekan und dem Kapitel von St. Marien in Utrecht und ist freies Eigen ihres Gotteshauses zu Ehren Marias. Das Kapitel kann seinen Schultheißen (rᷝſcout</i>) in dem bezeichneten Gebiet frei einsetzen. Die Leute von Ysselstein, Merlo und Oberyssel müssen vor das Gericht der Marienkirche kommen oder vor den Schultheiß, wo ihn Dekan und Kapitel von St. Marien für die niedere Gerichtsbarkeit einsetzen wollen, die ihnen gehört. Seine Leute sind schon oft vor dem Schultheiß von St. Marien gewesen und sind dazu verpflichtet, wie ihm und vielen Männern und Frauen aus seinem Lande bekannt ist. Er bestätigt (rᷝlie</i>) das Recht von St. Marien zu Utrecht auf das genannte tägliche Gericht und die Abgaben und bezeugt auf Grund von Einsicht in frühere Urkunden, daß seine Vorfahren so wenig wie er ein Recht darauf hatten. Darauf hat das Kapitel in freier Vereinbarung ihm oder seinen Erben die Gerichte und den Zins auf 16 Jahre vom Ausstellungstage an überlassen, aber nicht länger. Dann soll es frei und ledig von jedermann an den Dekan und das Kapitel zurückfallen und niemand Anspruch darauf haben. Ferner hat das Kapitel ihm und seinen Erben alle Zehnten des Landes Ysselstein, nämlich von Vpburen, von Eytheren und von der Merne auf 16 Jahre nach dem Datum der Urkunde in Pacht überlassen gegen Zahlung von jährlich 185 Pfund alter Königs-Tornoyse, einen guten alten Königs-Tornoys zu 12 Pfennigen in Barzahlung oder Gegenwert berechnet. Diese Zehnten sollen er oder seine Erben vollständig einnehmen auf der Höhe und in den Niederungen, alte und neue, ebenso die Fischrechte des Kapitels in der Yssel vor Ysselstein gegen [eine Pacht von] 4 Lachse oder für jeden Lachs 21 alte Königs-Tornoyse, jeder große zu 12 Pfennigen berechnet. Die Hälfte der Abgaben ist zum nächsten 11. November [St. Martin], die andere zum 22. Februar [St. Petri ad cathedram] oder bis 14 Tage später, die Lieferung der Lachse zum nächsten 22. Februar fällig und so weiterhin in den 16 Jahren. Die Pacht ist auf Risiko und Kosten Ghysebrechts oder seiner Erben in die Emunität (rᷝMontade</i>) von St. Marien in Utrecht zu liefern. --
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dc.identifierN 289 (753 a)
dc.identifier.otherCW50299
dc.identifier.urihttps://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_289_(753_a)
dc.publisherCAO
dc.rights.urihttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0
dc.title1285 Oktober 12
dc.typeImage
dspace.entity.typeUrkunde
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local.archivUtrecht RA. (Archief St. Marie, MS. Nr. 812).
local.archiv.gnd10009956-7
local.archiv.nameUtrecht, Utrechts Archief
local.date.ausstellungsdatum1285 Oktober 12
local.date.datierung12.10.1260 - 12.10.1310
local.description.editionhttps://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50299
relation.istUrkundeImBesitzVon3484b993-5ad8-4372-8677-f343acfacd1e
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